ANHANG VO (EG) 2001/1004

Warenbeschreibung

Einreihung

KN-Code

Begründung
(1) (2) (3)

Modulare Zeilenkamera mit Ein-Kanal-Video-ausgabe.

Die interne Elektronik der Kamera umfasst die Differential-Drehfeldgeber und -empfänger, die Zeitimpulslogik, den CCD-Zeilensensor, die Datenkommunikationsverbindung, die Videomultiplexfunktion sowie die Verstärkung und Ausgangsaufbereitung.

Die Kamera ist für den Einbau in elektrooptische Mess- und Überwachungssysteme bestimmt.

Siehe Photographie (*).

85253090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2a) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8525, 852530 und 85253090

Die Kamera gehört nicht zum Kapitel 90, weil sie sich als Ware einer Position des Kapitels 85 darstellt.

Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus einem Farbmonitor, Kabelklemmen, einem Stromkabel, einer Fernbedienung (mit zwei Batterien), einer Bedienungsanleitung und Installationsdisketten.

Der Monitor ist ein Plasmamonitor mit einer Diagonale des Bildschirms von 105,6 cm (Gesamtabmessungen (Breite) 103,5 cm × (Höhe) 64 cm × (Tiefe) 15 cm), mit 852 × 480 Bildpunkten und zwei eingebauten Lautsprechern. Er hat folgende Schnittstellen:

drei Videosignaleingänge (Video-Composite-Signal)

einen Datensignaleingang (VGA-SVGA)

einen Audiosignaleingang

einen Kontrolleingang.

Über die verschiedenen Schnittstellen kann der Monitor sowohl aus automatischen Datenverarbeitungsmaschinen übernommene Daten und auch stehende oder bewegte Bilder aus Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräten, DVD-Spielern, Videokameras usw. farbig anzeigen.

85282190

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 852821 und 85282190.

Der wesentliche Charakter der Warenzusammenstellung wird durch den Monitor bestimmt.

Eine Einreihung in die Unterposition 8471 60 kommt nicht in Betracht, weil das Gerät in der Lage ist, ein Farbbild ausgehend von einem Video-Composite-Signal wiederzugeben (siehe die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8471, I D 1).

Eine Einreihung in die Position 8531 kommt nicht in Betracht, weil die Funktion des Gerätes nicht in der Darstellung von Sichtsignalen liegt (siehe die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8531, D).

Fußnote(n):

(*)

Das Photo dient lediglich der Illustration.

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