Artikel 1 VO (EU) 2020/1001
Gegenstand
In dieser Verordnung werden detaillierte Vorschriften für die Arbeit des Modernisierungsfonds im Hinblick auf Folgendes festgelegt:
- a)
- Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Investitionen,
- b)
- Bewertung von vorrangigen und nicht vorrangigen Investitionen,
- c)
- Verwaltung, Auszahlung und Zahlung der Mittel des Modernisierungsfonds,
- d)
- Zusammensetzung und Arbeitsweise des Investitionsausschusses des Modernisierungsfonds (im Folgenden „Investitionsausschuss” ),
- e)
- Überwachung, Berichterstattung, Bewertung und Prüfung,
- f)
- Information und Transparenz.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.