Artikel 1 VO (EU) 2020/1001

Gegenstand

In dieser Verordnung werden detaillierte Vorschriften für die Arbeit des Modernisierungsfonds im Hinblick auf Folgendes festgelegt:

a)
Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Investitionen,
b)
Bewertung von vorrangigen und nicht vorrangigen Investitionen,
c)
Verwaltung, Auszahlung und Zahlung der Mittel des Modernisierungsfonds,
d)
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Investitionsausschusses des Modernisierungsfonds (im Folgenden „Investitionsausschuss” ),
e)
Überwachung, Berichterstattung, Bewertung und Prüfung,
f)
Information und Transparenz.

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