ANHANG I VO (EU) 2020/1001
Angaben zu Investitionsvorschlägen für die Einreichung bei der EIB und dem Investitionsausschuss
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1.
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Bei allen Investitionsvorschlägen
- 1.1.
- Investitionsbereich nach Artikel 10d Absatz 1 bzw. 2 der Richtlinie 2003/87/EG
- 1.2.
- Allgemeine Beschreibung der Investition unter Angabe von Zielen, Endbegünstigtem/n, (ggf.) Technologie, (ggf.) Kapazitäten und geschätzter Dauer
- 1.3.
- Angabe, ob die Investition nach einer positiven Bewertung in einem direkt verwalteten Finanzierungsprogramm ein Siegel oder eine Qualitätskennzeichnung gemäß dem Unionsrecht erhalten hat
- 1.4.
- Begründung für die Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds, einschließlich Bestätigung, dass die Investition Artikel 10d Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG entspricht
- 1.5.
- Angabe der aus dem Modernisierungsfonds zu deckenden Kosten und Bestätigung, dass die Kosten erforderlich sind, um die Ziele des Modernisierungsfonds zu erreichen
- 1.6.
- Beschreibung des/der eingesetzten Unterstützungsinstruments/e
- 1.7.
- Beantragter Betrag der Finanzierung aus dem Modernisierungsfonds, gegebenenfalls mit Angabe der Kategorie(n) und Unterkategorie(n) von Mitteln, die für die Finanzierung der vorgeschlagenen Investition bestimmt sind
- 1.8.
- Beitrag/Beiträge aus anderen Unions- und nationalen Instrumenten
- 1.9.
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Vorliegen einer staatlichen Beihilfe (im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV), gegebenenfalls mit folgenden Angaben:
- a)
- Verweis auf den Beschluss der Kommission zur Genehmigung der staatlichen Beihilfemaßnahme
- b)
- Nummer, unter der die freigestellte Maßnahme registriert wurde (vom elektronischen Anmeldesystem der Kommission zugewiesene Beihilfenummer)
- c)
- planmäßiges Datum der Anmeldung der Beihilfemaßnahme bei der Kommission
- 1.10.
- Erklärung des Mitgliedstaats über die Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts
- 1.11.
- Wenn die Investition einen fairen Übergang in kohleabhängigen Regionen in dem begünstigten Mitgliedstaat betrifft, gegebenenfalls Angaben zur Kohärenz mit und den Beiträgen zu den einschlägigen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat in seinen territorialen Plan für einen gerechten Übergang gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) aufgenommen hat
- 1.12.
- Schätzung der Menge an eingesparten Treibhausgasemissionen in t CO2 und der Schätzung zugrunde liegende Annahmen
- 1.13.
- Schätzung der Höhe der Minderungskosten in EUR/t CO2 und der Schätzung zugrunde liegende Annahmen
- 1.14.
- Angabe, ob die Investition in eine frühere Übersicht über Investitionen gemäß Artikel 13 Absatz 3 aufgenommen wurde und gegebenenfalls in welche
- 1.15.
- Bei Großprojekten und umfangreichen Regelungen: Angaben zu den Ergebnissen der Konsultation der Interessenträger
- 1.16.
- Ab dem 1. Januar 2025 erforderlichenfalls Nachweis des Mitgliedstaats, dass die Investition mit Artikel 10f der Richtlinie 2003/87/EG im Einklang steht
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2.
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Zusätzliche Angaben bei Regelungen
- 2.1.
- Name der Verwaltungsbehörde
- 2.2.
- Angabe, ob der Vorschlag eine bestehende Regelung betrifft
- 2.3.
- Gesamtumfang der Regelung
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3.
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Zusätzliche Angaben bei Vorschlägen, die keine Regelungen sind
- 3.1.
- Name des Projektträgers
- 3.2.
- Ort des Projekts
- 3.3.
- Gesamtinvestitionskosten
- 3.4.
- Entwicklungsphase des Projekts (Durchführbarkeitsstudie bis Betrieb)
- 3.5.
- Zeitplan und Beschreibung der erwarteten Etappenziele bis zum Abschluss des Projekts
- 3.6.
- Aufstellung der vorgeschriebenen eingeholten oder noch einzuholenden Genehmigungen
- 3.7.
- Voraussichtliches Datum der Betriebsaufnahme des Projekts
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4.
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Zusätzliche Angaben bei Großprojekten oder bestehenden Regelungen
- 4.1.
- Erstantrag für ein Großprojekt: Durchführungszeitplan und entsprechender Auszahlungszeitplan
- 4.2.
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Weitere Auszahlungen — Angaben zum Stand der Durchführung:
- a)
- Bei Regelungen: Angaben zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, der Projektauswahl, mit den Endempfängern der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds geschlossenen Vereinbarungen, Übertragungen an die Endempfänger, soweit relevant. Wenn seit dem vorangegangenen Auszahlungsbeschluss keine Fortschritte erzielt wurden oder es erhebliche Verzögerungen gibt, Angaben zu den Gründen für diese mangelnden Fortschritte oder erheblichen Verzögerungen sowie zu etwaigen Korrekturmaßnahmen und Umsetzungszeitplänen
- b)
- Bei Großprojekten: Angaben zu Etappenzielen, die seit dem letzten Auszahlungsbeschluss erreicht wurden. Soweit relevant: festgestellte oder erwartete Änderungen bei förderfähigen Kosten, eingesetzter Technologie oder Ergebnissen einer Investition. Wenn seit dem vorangegangenen Auszahlungsbeschluss keine Fortschritte erzielt wurden oder es erhebliche Verzögerungen gibt, Angaben zu den Gründen für diese mangelnden Fortschritte oder erheblichen Verzögerungen sowie zu etwaigen Korrekturmaßnahmen und Umsetzungszeitplänen
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5.
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Zusätzliche Angaben bei nicht vorrangigen Vorschlägen
- 5.1.
- Quantitative Daten zur Bau- und Betriebsphase, einschließlich Beitrag des Vorschlags zu den Zielen des Modernisierungsfonds, des Unionsrahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und des Übereinkommens von Paris
- 5.2.
- Zertifizierte Finanzprognose, einschließlich geplanter Finanzbeiträge aus privaten Quellen
- 5.3.
- Beschreibung etwaiger weiterer gezielter Leistungsindikatoren, falls von der EIB gefordert
- 5.4.
- Weitere einschlägige Angaben zu Projektträger, Investition, allgemeinen Marktbedingungen und Umweltaspekten
- 5.5.
- Bei Regelungen: Angaben zu einem repräsentativen Projekt im Rahmen der Regelung
- 5.6.
- Durchführbarkeitsstudie
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1).
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