ANHANG II VO (EU) 2020/1001
Vom begünstigten Mitgliedstaat im Jahresbericht an die Kommission zu übermittelnde Angaben
-
1.
-
Übersicht über die Investitionen
- 1.1.
- Anzahl der bislang aus dem Modernisierungsfonds finanzierten Investitionen
- 1.2.
- Anzahl der laufenden, der abgeschlossenen und der eingestellten Investitionen
- 1.3.
- Gesamtverhältnis der Finanzierung von vorrangigen Investitionen zur Finanzierung von etwaigen nicht vorrangigen Investitionen im begünstigten Mitgliedstaat
-
2.
-
Angaben zu den einzelnen Investitionen
- 2.1.
- Gesamtinvestitionskosten/Gesamtumfang der Regelung (mit und ohne MwSt.) (EUR)
- 2.2.
- Geplante Gesamtunterstützung aus dem Modernisierungsfonds für die Investition (EUR)
- 2.3.
- Bestätigte/empfohlene Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds für die Investition insgesamt (EUR)
- 2.4.
- Gesamtbetrag, für den eine rechtliche Verpflichtung zwischen dem begünstigten Mitgliedstaat/der Verwaltungsbehörde und dem Projektträger/Endempfänger der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds besteht (Stichtag: 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts) (bei Regelungen: aggregierte Zahl)
- 2.5.
- Gesamtbetrag, der von dem begünstigten Mitgliedstaat/der Verwaltungsbehörde an den Projektträger/Endempfänger der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds gezahlt wurde (Stichtag: 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts) (bei Regelungen: aggregierte Zahl)
- 2.6.
- Etwaige Beträge, die der begünstigte Mitgliedstaat von dem Projektträger oder der Verwaltungsbehörde eingezogen hat, einschließlich Daten der Einziehung
- 2.7.
-
Bewertung des Mehrwerts der Investition, bezogen auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Modernisierung des Energiesystems, einschließlich folgender Angaben (bei Regelungen: aggregierte Zahlen):
- a)
-
eingesparte Energie in MWh:
- —
-
bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts
- —
-
bis zum Ende der Laufzeit der Investition erwartete kumulierte Menge
- b)
-
eingesparte Treibhausgasemissionen in t CO2:
- —
-
bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts
- —
-
bis zum Ende der Laufzeit der Investition erwartete kumulierte Menge
- c)
-
gegebenenfalls geschaffene zusätzliche Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen:
- —
-
bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts
- —
-
bis zum Ende der Laufzeit der Investition erwartete kumulierte Menge
- d)
-
Minderungskosten in EUR/t CO2 (sofern angesichts der Art der Investition relevant):
- —
-
bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts
- —
-
während der Laufzeit der Investition erwarteter Betrag
- 2.8.
- Bestätigung, dass die Investition in einer früheren Übersicht über die Investitionen gemäß Artikel 13 Absatz 2 genannt wurde und gegebenenfalls in welcher
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3.
-
Zusätzliche Angaben zur Durchführung von Investitionen
- 3.1.
- Seit dem letzten Jahresbericht erreichte Etappenziele (bei Regelungen beispielsweise Angaben zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zur Projektauswahl oder zu geschlossenen Vereinbarungen mit den Endempfängern der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds)
- 3.2.
- Bei Investitionen, bei denen es sich nicht um Regelungen handelt: voraussichtliche Betriebsaufnahme
- 3.3.
- Festgestellte oder erwartete Durchführungsverzögerungen
- 3.4.
- Bei Investitionen, bei denen es sich nicht um Regelungen handelt: festgestellte oder erwartete Änderungen bei förderfähigen Kosten, eingesetzter Technologie oder Ergebnissen einer Investition
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4.
-
Zusätzliche Angaben zu nicht vorrangigen Investitionen
- 4.1.
- Bestätigung der Kofinanzierung aus privaten Quellen
-
5.
-
Zusätzliche Angaben zur Prüfung und zum Schutz der finanziellen Interessen des Modernisierungsfonds
- 5.1.
- Zusammenfassung der Ergebnisse der auf nationaler Ebene durchgeführten Prüfungen
-
6.
-
Zusätzliche Angaben zur Einbeziehung der Interessenträger
- 6.1.
- Bei Großprojekten und umfangreichen Regelungen bei der ersten Berichterstattung über das Projekt oder die Regelung: Überblick über die durchgeführte Konsultation
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