ANHANG II VO (EU) 2020/1001

Vom begünstigten Mitgliedstaat im Jahresbericht an die Kommission zu übermittelnde Angaben

1.
Übersicht über die Investitionen

1.1.
Anzahl der bislang aus dem Modernisierungsfonds finanzierten Investitionen
1.2.
Anzahl der laufenden, der abgeschlossenen und der eingestellten Investitionen
1.3.
Gesamtverhältnis der Finanzierung von vorrangigen Investitionen zur Finanzierung von etwaigen nicht vorrangigen Investitionen im begünstigten Mitgliedstaat

2.
Angaben zu den einzelnen Investitionen

2.1.
Gesamtinvestitionskosten/Gesamtumfang der Regelung (mit und ohne MwSt.) (EUR)
2.2.
Geplante Gesamtunterstützung aus dem Modernisierungsfonds für die Investition (EUR)
2.3.
Bestätigte/empfohlene Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds für die Investition insgesamt (EUR)
2.4.
Gesamtbetrag, für den eine rechtliche Verpflichtung zwischen dem begünstigten Mitgliedstaat/der Verwaltungsbehörde und dem Projektträger/Endempfänger der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds besteht (Stichtag: 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts) (bei Regelungen: aggregierte Zahl)
2.5.
Gesamtbetrag, der von dem begünstigten Mitgliedstaat/der Verwaltungsbehörde an den Projektträger/Endempfänger der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds gezahlt wurde (Stichtag: 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts) (bei Regelungen: aggregierte Zahl)
2.6.
Etwaige Beträge, die der begünstigte Mitgliedstaat von dem Projektträger oder der Verwaltungsbehörde eingezogen hat, einschließlich Daten der Einziehung
2.7.
Bewertung des Mehrwerts der Investition, bezogen auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Modernisierung des Energiesystems, einschließlich folgender Angaben (bei Regelungen: aggregierte Zahlen):

a)
eingesparte Energie in MWh:

bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts

bis zum Ende der Laufzeit der Investition erwartete kumulierte Menge

b)
eingesparte Treibhausgasemissionen in t CO2:

bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts

bis zum Ende der Laufzeit der Investition erwartete kumulierte Menge

c)
gegebenenfalls geschaffene zusätzliche Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen:

bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts

bis zum Ende der Laufzeit der Investition erwartete kumulierte Menge

d)
Minderungskosten in EUR/t CO2 (sofern angesichts der Art der Investition relevant):

bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Vorlage des Berichts

während der Laufzeit der Investition erwarteter Betrag

2.8.
Bestätigung, dass die Investition in einer früheren Übersicht über die Investitionen gemäß Artikel 13 Absatz 2 genannt wurde und gegebenenfalls in welcher

3.
Zusätzliche Angaben zur Durchführung von Investitionen

3.1.
Seit dem letzten Jahresbericht erreichte Etappenziele (bei Regelungen beispielsweise Angaben zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zur Projektauswahl oder zu geschlossenen Vereinbarungen mit den Endempfängern der Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds)
3.2.
Bei Investitionen, bei denen es sich nicht um Regelungen handelt: voraussichtliche Betriebsaufnahme
3.3.
Festgestellte oder erwartete Durchführungsverzögerungen
3.4.
Bei Investitionen, bei denen es sich nicht um Regelungen handelt: festgestellte oder erwartete Änderungen bei förderfähigen Kosten, eingesetzter Technologie oder Ergebnissen einer Investition

4.
Zusätzliche Angaben zu nicht vorrangigen Investitionen

4.1.
Bestätigung der Kofinanzierung aus privaten Quellen

5.
Zusätzliche Angaben zur Prüfung und zum Schutz der finanziellen Interessen des Modernisierungsfonds

5.1.
Zusammenfassung der Ergebnisse der auf nationaler Ebene durchgeführten Prüfungen

6.
Zusätzliche Angaben zur Einbeziehung der Interessenträger

6.1.
Bei Großprojekten und umfangreichen Regelungen bei der ersten Berichterstattung über das Projekt oder die Regelung: Überblick über die durchgeführte Konsultation

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