ANHANG III VO (EU) 2020/1001

Vom begünstigten Mitgliedstaat in der Übersicht über die in den nächsten zwei Kalenderjahren geplanten Investitionen und, soweit möglich, im Ausblick bis 2030 bereitzustellende Angaben

1.
Angaben zu den einzelnen Investitionen:

1.1.
Name des Projektträgers oder der die Regelung verwaltenden Behörde (Verwaltungsbehörde)
1.2.
Genauer Ort der Investition oder räumlicher Geltungsbereich der Regelung
1.3.
Schätzung der Gesamtkosten der Investition
1.4.
Investitionsbereich und Kurzbeschreibung der Investition
1.5.
Gegebenenfalls Stand einer beihilferechtlichen Prüfung der Investition
1.6.
Schätzung der Finanzierung aus dem Modernisierungsfonds und Umriss der geplanten Finanzierungsvorschläge
1.7.
Angaben zum Zusammenhang zwischen der Investition und dem gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1999 übermittelten integrierten nationalen Energie- und Klimaplan, insbesondere in Bezug auf die nationalen Ziele, Vorgaben, Politiken und Maßnahmen und die erforderlichen Investitionen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben b und c der genannten Verordnung
1.8.
Angaben, ob die Investition nach einer positiven Bewertung in einem direkt verwalteten Finanzierungsprogramm ein Siegel oder eine Qualitätskennzeichnung gemäß dem Unionsrecht erhalten hat

2.
Angaben zu den Ergebnissen der Konsultation der Interessenträger in Bezug auf den Entwurf der Übersicht über die Investitionen gemäß Artikel 13 Absatz 5, einschließlich Angaben zu Zeitpunkt und Form der durchgeführten Konsultation, den Arten der konsultierten Interessenträger, der Zahl der eingegangenen Antworten und einer Zusammenfassung der Antworten

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