ANHANG I VO (EU) 2020/1004

Gebräuchliche Bezeichnung,

Kennnummern

IUPAC-Bezeichnung Reinheit (1) Datum der Genehmigung Sonderbestimmungen

Kuhmilch

CAS-Nr.: 8049-98-7

Nicht verfügbar. Nicht zutreffend 30.7.2020

Kuhmilch muss der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 entsprechen.

Kuhmilch muss gemäß den besonderen Bedingungen angewandt werden, die in den Schlussfolgerungen des Überprüfungsberichts zu Kuhmilch (SANTE/12816/2019) und insbesondere in dessen Anlagen I und II enthalten sind.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität, Spezifikation und Anwendungsweise des Grundstoffs sind im betreffenden Überprüfungsbericht enthalten.

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