Artikel 1 VO (EU) 2020/1018

Genehmigung des Wirkstoffs

Der in Anhang I beschriebene Wirkstoff Eisendiphosphat wird unter den dort genannten Bedingungen genehmigt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.