ANHANG I VO (EU) 2020/1018

Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit (1) Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen

Eisendiphosphat

CAS-Nr.: 10058-44-3

CIPAC-Nr.: —

iron(3+) diphosphate

≥ 802 g/kg

Folgende Verunreinigungen sind toxikologisch und ökologisch bedenklich und dürfen die nachstehend genannten Werte im technischen Material nicht überschreiten:

Blei: 3 mg/kg

Quecksilber: 0,1 mg/kg

Cadmium: 1 mg/kg

3.8.2020 3.8.2035 Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des Überprüfungsberichts zu Eisendiphosphat und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im betreffenden Überprüfungsbericht enthalten.

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