ANHANG II VO (EU) 2020/1027

1.
In Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1242/2014 der Kommission wird in der ersten Spalte „Feld” folgende Feldnummer 25 angefügt:

25 Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie

2.
In Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1242/2014 erhält Tabelle 1 Zeile I.9 folgende Fassung:

I.9

Artikel 33 und Artikel 44 Absatz 4a

Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit

Anzahl der betroffenen Fischer

1 Numerisch Ja, wenn sich das Vorhaben auf Seefischerei bezieht

Anzahl der Tage ohne Fangtätigkeit

2 Numerisch

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