Artikel 1 VO (EU) 2020/1028

Der Endtermin für die Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von frischem oder gekühltem Fleisch von mindestens acht Monate alten Rindern gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/596 wird auf den 17. Juli 2020 festgesetzt.

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