Artikel 2 VO (EU) 2020/1029

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/595 wird mit Wirkung vom 17. Juli 2020 aufgehoben.

Sie findet jedoch weiterhin Anwendung auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung im Rahmen der aufgehobenen Verordnung geschlossen wurden.

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