Artikel 1 VO (EU) 2020/1030

Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce” übermitteln die Mitgliedstaaten die Daten gemäß den technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Bezugsjahr 2021 im Einklang mit dem Anhang der vorliegenden Verordnung.

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