ANHANG VO (EU) 2020/1031

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Parameter)
4d210 DSM Nutritional Products Ltd., vertreten durch DSM Nutritional products Sp. Z o.o. Benzoesäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzoesäure (≥ 99,9 %)

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Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure

C7H6O2

CAS-Nummer: 65-85-0

Höchstgehalt an Verunreinigungen:

Phthalsäure: ≤ 100 mg/kg

Biphenyl: ≤ 100 mg/kg

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Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung von Benzoesäure

im Futtermittelzusatzstoff:

Titration mit Natriumhydroxid (Monografie des Europäischen

Arzneibuchs 0066).

Zur Quantifizierung von Benzoesäure in Vormischungen und Futtermitteln: — Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion (RP-HPLC/UV) auf der Grundlage von ISO 9231:2008.

Mastschweine 3000 10000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten verwendet werden.
3.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben: „Ergänzungsfuttermittel, die Benzoesäure enthalten, dürfen als solche nicht an Mastschweine verfüttert werden. Ergänzungsfuttermittel, die Benzoesäure enthalten, sind gründlich mit anderen Einzelfuttermitteln der täglichen Ration zu mischen.”
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Haut- und Augenschutz, zu verwenden.
5. August 2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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