ANHANG VO (EU) 2020/1033

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c364 - L-Arginin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Pulver mit einem Gehalt an L-Arginin von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz) und einem Wassergehalt von höchstens 15 %

Alle Tierarten
1.
L-Arginin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist der Feuchtigkeitsgehalt anzugeben.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken für Augen und Haut sowie durch Einatmen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
5. August 2030

Charakterisierung des Wirkstoffs:

L-Arginin ((S)-2-amino-5-guanidinopentansäure), hergestellt durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum NITE SD 00285

Chemische Formel: C6H14N4O2

CAS-Nummer: 74-79-3

Analysemethode (1):

Zur Identifikation von L-Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-arginine monograph” (Food Chemical Codex).

Zur Quantifizierung von Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS).

Zur Quantifizierung von Arginin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III, Teil F).

3c362 - L-Arginin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Pulver mit einem Gehalt an L-Arginin von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz) und einem Wassergehalt von höchstens 0,5 %

Alle Tierarten
1.
L-Arginin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff darf auch über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
4.
Obligatorischer Hinweis auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen: „Bei der Supplementierung mit L-Arginin, insbesondere über das Tränkwasser, sollten alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren berücksichtigt werden, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken für Haut und Augen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
5. August 2030

Charakterisierung des Wirkstoffs:

L-Arginin ((S)-2-amino-5-guanidinopentansäure), hergestellt durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum KCCM 80182

Chemische Formel: C6H14N4O2

CAS-Nummer: 74-79-3

Analysemethode (2):

Zur Identifikation von L-Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-arginine monograph” (Food Chemical Codex).

Zur Quantifizierung von Arginin im Futtermittelzusatzstoff und im Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS).

Zur Quantifizierung von Arginin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III, Teil F).

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
3c362 - L-Arginin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Pulver mit einem Gehalt an L-Arginin von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz) und einem Wassergehalt von höchstens 0,5 %

Alle Tierarten
1.
L-Arginin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken für Haut und Augen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
5. August 2030

Charakterisierung des Wirkstoffs:

L-Arginin ((S)-2-amino-5-guanidinopentansäure), hergestellt durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum KCCM 80182

Chemische Formel: C6H14N4O2

CAS-Nummer: 74-79-3

FLAVIS-Nummer: 17.003

Analysemethode (3):

Zur Identifikation von L-Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-arginine monograph” (Food Chemical Codex).

Zur Quantifizierung von Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS).

Zur Quantifizierung von Arginin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III, Teil F).

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(3)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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