Artikel 4 VO (EU) 2020/1044
Ziele des Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramms
(1) Die Kommission verwaltet und pflegt das Treibhausgasinventarsystem der Union und bemüht sich um dessen kontinuierliche Verbesserung auf der Grundlage der Ziele des Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramms, die sicherstellen sollen, dass
- a)
- das Treibhausgasinventar der Union vollständig ist, indem gegebenenfalls das Verfahren gemäß Artikel 37 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1999 in Abstimmung mit dem betreffenden Mitgliedstaat angewandt wird;
- b)
- im Treibhausgasinventarsystem der Union die Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und deren Abbau durch Senken in den Mitgliedstaaten transparent aggregiert, die methodischen Beschreibungen für Schlüsselkategorien der Union übersichtlich dargestellt und die Beiträge der Emissionen aus Quellen und des Abbaus durch Senken in den Mitgliedstaaten zum Treibhausgasinventar der Union transparent wiedergegeben werden;
- c)
- die Gesamtheit der Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und deren Abbau durch Senken in der Union in einem Berichtsjahr der Summe der gemäß Artikel 26 Absätze 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2018/1999 gemeldeten Mengen der Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und deren Abbau durch Senken in den Mitgliedstaaten entspricht;
- d)
- das Treibhausgasinventar der Union eine kohärente Zeitreihe der Emissionen aus Quellen und des Abbaus durch Senken für alle Berichtsjahre umfasst.
(2) Soweit möglich verbessern die Kommission und die Mitgliedstaaten die Vergleichbarkeit der nationalen Treibhausgasinventare, indem sie Synergien zwischen Methoden, Tätigkeitsdaten, Kürzeln und der Zuteilung von Emissionen aus Quellen und des Abbaus durch Senken auf die Mitgliedstaaten anstrebt, soweit dies angemessen ist.
(3) Die Ziele des Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramms der Union ergänzen die Ziele der von den Mitgliedstaaten umgesetzten Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramme.
(4) Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Qualität der für ihr jeweiliges nationales Treibhausgasinventar verwendeten Tätigkeitsdaten, Emissionsfaktoren und sonstigen Parameter.
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