Artikel 1 VO (EU) 2020/1070
Mit dieser Verordnung werden die physischen und technischen Merkmale der in Artikel 57 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 genannten drahtlosen Zugangspunkte mit geringer Reichweite festgelegt.
Diese Verordnung gilt nicht für drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite, die mit einem aktiven Antennensystem ausgestattet sind.
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