ANHANG 1 VO (EU) 2020/1080

Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss Folgendes enthalten:

1.
Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
2.
Folgende Erklärung: Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Fläche in m2] Solarglas von [Name und Anschrift des Unternehmens] [(TARIC-Zusatzcode)] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.
3.
Datum und Unterschrift der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.

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