ANHANG 2 VO (EU) 2020/1081
Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss Folgendes enthalten:
- 1.
- Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
- 2.
- Folgende Erklärung: Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Fläche in m2] Solarglas von [Name und Anschrift des Unternehmens] [(TARIC-Zusatzcode)] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.
- 3.
- Datum und Unterschrift der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
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