Artikel 1 VO (EU) 2020/1090

(1) Das im Anhang genannte aus Escherichia coli NITE BP-02526, Corynebacterium glutamicum KCCM 80172 oder Corynebacterium glutamicum KCCM 80179 gewonnene L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, das der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge” angehört, wird unter den ebenfalls im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

(2) Das im Anhang genannte aus Escherichia coli NITE BP-02526 oder Corynebacterium glutamicum KCCM 80179 hergestellte L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, das der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Aromastoffe” angehört, wird unter den ebenfalls im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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