ANHANG VO (EU) 2020/1098

Kenn–nummer des Zusatz–stoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tier–kategorie Höchst–alter Mindest–gehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungs–dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b180 Ätherisches Öl — Kardamom

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Ätherisches Öl aus Samen von Elettaria cardamomum (L.) Maton.

Charakterisierung des Wirkstoffs:

Ätherisches Öl aus Samen von Elettaria cardamomum (L.) Maton, wie von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) 4733:2004 für Kardamomöl (E. cardamomum (L.) Maton) definiert.

Terpineolacetat: 30-42 % des ätherischen Öls.

Methyleugenol ≤ 0,0002 % des ätherischen Öls.

Flüssig.

CAS-Nummer: 8000-66-6

Einecs-Nummer: 288-922-1

FEMA-Nummer: 2241

CoE: 180

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von Terpineolacetat (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff (Kardamomöl):

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID) — ISO 4733

Alle Tierarten - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben: „Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
4.
Auf dem Etikett von Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
5.
Für die Verwender des Zusatzstoffes und der Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um aus deren Verwendung resultierende Risiken beim Einatmen, Verschlucken und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen.
16.8.2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.