ANHANG I VO (EU) 2020/1121

Tagging-Indikatoren gemäß Artikel 2 Absatz 3

Elemente, die Bestandteil der Tagging-Informationen sein müssen, welche in die Metadaten der Internetseiten, die Teil des einheitlichen digitalen Zugangstors sind, aufzunehmen sind

Allgemeiner Teil Ländercode Subnationaler Code (falls zutreffend) Art des Dienstes (*) Sprache der Seite Unter Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1724 fallender Bereich Unter Anhang III oder Artikel 7 der Verordnung (EU) 2018/1724 fallender Dienst
Einheitliches digitales Zugangstor Nach ISO 3166 – Alpha-2-Code (EL für Griechenland) Nach NUTS 1-3 oder LAU Nach ISO 639-1 – Alpha-2-Code A-Q 01-09 Vollständige Bezeichnung des Dienstes
Internetseiten mit Informationen zu Vorschriften, Rechten und Pflichten X x x Informationen x x x Entfällt
Internetseiten mit Informationen zu Verfahren X x x Verfahren x x x Entfällt
Internetseiten mit Informationen zu Hilfs- und Problemlösungsdiensten x x x Hilfe x Entfällt Entfällt x

Fußnote(n):

(*)

Wenn eine Seite Informationen über mehr als eine Art von Dienst enthält oder mehr als einen Informationsbereich abdeckt, müssen alle relevanten Elemente in diese Seite aufgenommen oder mit ihr in Verbindung gebracht werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.