ANHANG VO (EU) 2020/1130

In Abschnitt A (Personen) des Anhangs III der Verordnung (EU) 2016/44 erhält Eintrag 18 folgende Fassung:

18.

GHWELL, Khalifa

alias AL GHWEIL, Khalifa

AL-GHAWAIL, Khalifa

GHAWIL, Khalifa Mohamed

Geburtsdatum: 1. Januar 1956 oder 1. Januar 1951

Geburtsort: Misurata, Libyen

Staatsangehörigkeit: libysch

Reisepass-Nr.: A005465 (Libyen), ausgestellt am 12. April 2015, lief am 11. April 2017 aus

und

J690P666 (Libyen), ausgestellt am 12. Juni 2016, läuft am 11. Juni 2024 aus.

Geschlecht: männlich

Anschrift: Qasr Ahmed Street, Misurata, Libyen

Khalifa Ghwell war der sogenannte „Ministerpräsident und Verteidigungsminister” des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses ( „GNC” , auch bekannt als „Regierung der nationalen Rettung” ) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.

Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem „Präsidenten” des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm.

Als „Ministerpräsident” des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten GNA.

Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als „Ministerpräsident und Verteidigungsminister” des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind.

Am 31. August 2016 befahl er dem „Ministerpräsidenten” und dem „Verteidigungsminister” der „Regierung der nationalen Rettung” , die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem das Repräsentantenhaus die GNA abgelehnt hatte.

1.4.2016.

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