Artikel 14 VO (EU) 2020/1148

Saisonprodukte

Sind Saisonprodukte in die Stichprobe eines Elementaraggregats einbezogen, wenden die Mitgliedstaaten die Saisonimputationsmethode oder die Saisongewichtsmethode an, um einen Preisindex für dieses Aggregat zu erstellen.

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