Artikel 24 VO (EU) 2020/1148

Gewichte

Die Mitgliedstaaten erstellen und übermitteln der Kommission (Eurostat) jedes Jahr einen Satz mit Gewichten für OOH-Preisindizes und einen Satz mit Gewichten für HPI nach den in den Artikeln 22 und 23 festgelegten Aufgliederungen.

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