Artikel 27 VO (EU) 2020/1148

Fristen für den Austausch von Metadaten

(1) Die Mitgliedstaaten revidieren und aktualisieren ihre Metadaten für den HVPI und den HVPI-KS für das laufende Jahr jeweils jährlich und übermitteln sie bis zum 31. März an die Kommission (Eurostat).

(2) Die Mitgliedstaaten revidieren und aktualisieren ihre Metadaten für den OOH-Preisindex und den HPI für das laufende Jahr jeweils jährlich und übermitteln sie bis zum 30. Juni an die Kommission (Eurostat).

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