ANHANG I VO (EU) 2020/1158
Liste der Drittländer gemäß Artikel 1 Absatz 1
Albanien
Belarus
Bosnien und Herzegowina
Kosovo(1)
Nordmazedonien
Moldau
Montenegro
Russland
Serbien
Schweiz
Türkei
Ukraine
Vereinigtes Königreich Großbritannien, ohne Nordirland(2)
Fußnote(n):
- (1)
Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
- (2)
Gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Unionsrecht gemäß dem Austrittsabkommen nicht mehr für das Vereinigte Königreich und dessen Hoheitsgebiet gilt.
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