ANHANG I VO (EU) 2020/1158

Liste der Drittländer gemäß Artikel 1 Absatz 1

Albanien

Belarus

Bosnien und Herzegowina

Kosovo(1)

Nordmazedonien

Moldau

Montenegro

Russland

Serbien

Schweiz

Türkei

Ukraine

Vereinigtes Königreich Großbritannien, ohne Nordirland(2)

Fußnote(n):

(1)

Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(2)

Gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Unionsrecht gemäß dem Austrittsabkommen nicht mehr für das Vereinigte Königreich und dessen Hoheitsgebiet gilt.

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