ANHANG III VO (EU) 2020/1209
ANHANG III
Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2013 wird wie folgt geändert:
- (1)
-
Teil I wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Erläuterung zum Ausfüllen von Feld 1 ( „Antragsteller” ) erhält folgende Fassung:
„Einzelheiten zum Antragsteller sind in dieses Feld einzutragen. Hier anzugeben sind der Name und die vollständige Anschrift des Antragstellers, seine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten (EORI-Nr.) — hierbei handelt es sich um eine EU-weite individuell zugeteilte Nummer, die eine Zollbehörde in einem Mitgliedstaat an den Antragsteller vergibt —, seine Telefon-, Mobiltelefon- oder Faxnummer und seine E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls kann der Antragsteller hier auch seine Steuer-Identifikationsnummer, andere nationale Kennnummern und seine Webadresse eintragen.”
- b)
-
Die Erläuterung zum Ausfüllen von Feld 4 ( „Vertreter, der den Antrag im Namen des Antragstellers stellt” ) erhält folgende Fassung:
„Wird der Antrag von einem Vertreter des Antragstellers gestellt, so sind Einzelheiten zu diesem Vertreter in dieses Feld einzutragen. Hier anzugeben sind der Name und die vollständige Anschrift des Vertreters, seine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten (EORI-Nr.) — hierbei handelt es sich um eine EU-weite individuell zugeteilte Nummer, die eine Zollbehörde in einem Mitgliedstaat an den Vertreter vergibt —, seine Telefon-, Mobiltelefon- oder Faxnummer und seine E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls kann der Vertreter hier auch den Namen des Unternehmens, bei dem er arbeitet, und die Webadresse des Unternehmens eintragen. Dem Antrag ist ein Beleg beizufügen, aus dem hervorgeht, dass der Vertreter gemäß den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Antrag eingereicht wird, befugt ist, im Namen des Antragstellers zu handeln, und das entsprechende Kästchen ist anzukreuzen.”
- (2)
-
Teil II erhält folgende Fassung:
- II.
- ERLÄUTERUNGEN ZU DEN VOM INHABER DER BESCHEINIGUNG AUSZUFÜLLENDEN FELDERN DES FORMBLATTS FÜR DEN ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG IN ANHANG II
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.