Artikel 1 VO (EU) 2020/1210
(1) Auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit — mit Ausnahme von Grundbestandteilen von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde und runden Abzweigdosen aus Temperguss, mit Gewinde, die keine Abdeckung haben — in die Union, die derzeit unter dem KN-Code ex73071910 (TARIC-Codes 7307191010 und 7307191020) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Jinan Meide Castings Co., Ltd (TARIC-Zusatzcode B336), wird mit Wirkung vom 15. Mai 2013 ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von Jinan Meide hergestellte Ware gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von 36,0 % (TARIC-Zusatzcode B336).
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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