Artikel 7 VO (EU) 2020/672
Auszahlung des im Rahmen des Instruments vergebenen Darlehens
Das im Rahmen des Instruments vergebene Darlehen (im Folgenden „Darlehen” ) wird in Tranchen ausgezahlt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.