ANHANG VO (EU) 2020/693

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein Band, aus legiertem Stahl (anderer als nicht rostender Stahl), mit einer Breite von etwa 30 mm und einer Dicke von etwa 0,02 mm, in Rollen. Die Ware hat einen über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt in Form eines Rechtecks. Ihre Oberfläche ist unbehandelt.

Die Ware wird in einem als Schmelzspinn-Verfahren bezeichneten Stranggussverfahren hergestellt. Sie ist dazu bestimmt, in der Elektro-Industrie beispielsweise zur Herstellung von Transformatorkernen, Sensorkernen, Kernen für Sättigungsdrosseln, Magnetverstärker, Perlen und Pulskompressoren verwendet zu werden.

72286080

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, gemäß Anmerkung 1 Buchstabe m zu Kapitel 72 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7228, 722860 und 72286080.

Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entspricht die Ware der Definition von „Stabstahl” nach Anmerkung 1 Buchstabe m zu Kapitel 72, da sie über ihre gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt in Form eines Rechtecks aufweist. Somit gilt die Ware — wie dort definiert — als Stab.

Die Ware wird durch Schmelzspinnen hergestellt, was ein anderes Metallbearbeitungsverfahren als Walzen ist. Zudem handelt es sich bei diesem Herstellungsverfahren um ein Stranggussverfahren, das sich vom Druckgießen unterscheidet und infolgedessen auch nicht unter die Anmerkung 3 zu Kapitel 72 fällt. Daher ist eine Einreihung sowohl in die Position 7226 als flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, als auch in die Position 7227 als Walzdraht ausgeschlossen.

Damit ist diese Ware als anderer Stabstahl aus anderem legierten Stahl in den KN-Code 72286080 einzureihen.

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