Artikel 1 VO (EU) 2020/698
Gegenstand
In dieser Verordnung werden besondere und vorübergehende Maßnahmen festgelegt in Bezug auf die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen infolge der außergewöhnlichen Umstände, die durch den COVID‐19‐Ausbruch im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr sowie im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr verursacht wurden.
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