Artikel 18 VO (EU) 2020/698

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 4. Juni 2020.

Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 6, Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7 Absatz 5, Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 5 gelten jedoch bereits ab dem 28. Mai 2020.

Absätze 1, 2 und 3 dieses Artikels haben keine Auswirkung auf die Rückwirkung gemäß den Artikeln 2 bis 17.

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