ANHANG VO (EU) 2020/724

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in der Form einer Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, mit einer kleinen runden Öffnung, die mit einer Lamelle aus weichem Kunststoff eingefasst ist und mit der sie beispielsweise an einer elektrischen Lichterkette angebracht werden kann.

Die Ware existiert in verschiedenen Farben und Größen und wird als eigenständige Ware eingeführt. Sie ist für die Verwendung als Dekoration für sich allein oder beispielsweise zusammen mit einer Lichterkette ausgelegt.

(Siehe Abbildung)(*).

56090000

Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f und Anmerkung 8 a zum Abschnitt XI und dem Wortlaut des KN-Codes 56090000.

Eine Einreihung der Ware in den KN-Code 94059900 als Teil (Lampenschirm) eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ist ausgeschlossen, da die Ware weder durch ihre Form noch durch andere charakteristische Merkmale ausschließlich oder hauptsächlich zur Verwendung mit einem elektrischen Beleuchtungskörper erkennbar ist (siehe auch HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Teile). Die Ware ist dazu bestimmt, entweder zusammen mit verschiedenen Lichtern oder anderen Dekorationsartikeln oder als eigenständige Innendekoration verwendet zu werden.

Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in den KN-Code 56090000 als Ware aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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