ANHANG VO (EU) 2020/725
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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Eine Ware, bestehend aus den folgenden Bestandteilen (in GHT): Kohlenwasserstoffe (vorwiegend paraffinisch und naphthenisch) 94,4 n-Butylacetat 5,6 Die Ware ist dazu bestimmt, als zusammengesetztes organisches Lösemittel Farben, Lacke und Kitte zu lösen. Die Ware wird in 210-Liter-Fässern, 1 000-Liter-Behältern oder als Massengut gestellt. |
38140090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 381400 und 38140090. Eine Einreihung in die Position 2710 ist ausgeschlossen, da zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel anderweit genannt und inbegriffen sind (siehe die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 27101211 bis 27101999, Teil II, Ziffer 3 Buchstabe h). Zu Position 3814 gehören auch zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel mit einem Gehalt an Erdöl von mehr als 70 GHT (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3814, Abschnitt 1) Der Wortlaut von Position 3814 ist genauer als der von Position 2710, da hierin nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch die Verwendung der Ware spezifiziert wird (siehe auch die HS-Einreihungsauffassung 3814.00/3). Die Ware ist daher als anderes zusammengesetztes organisches Lösemittel in den KN-Code 38140090 einzureihen. |
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