Artikel 2 VO (EU) 2020/893
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1 Absatz 1 gilt ab dem 1. Mai 2016.
Artikel 1 Absatz 19 gilt ab dem 12. Juli 2017.
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