Artikel 1 VO (EU) 2020/909

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Ferrosilicium, das derzeit unter den KN-Codes 72022100, 72022910 und 72022990 eingereiht wird und seinen Ursprung in der Volksrepublik China und in der Russischen Föderation hat.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Land Unternehmen Endgültiger Zoll

TARIC

Zusatzcode

Volksrepublik China Erdos Xijin Kuangye Co. Ltd, Qipanjing Industry Park 15,6 % A829
Lanzhou Good Land Ferroalloy Factory Co., Ltd, Xicha Villa 29,0 % A830
Alle übrigen Unternehmen 31,2 % A999
Russische Föderation Bratsk Ferroalloy Plant, Bratsk 17,8 % A835
Alle übrigen Unternehmen 22,7 % A999

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

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