VO (EU) 2020/910

Durchführungsverordnung (EU) 2020/910 der Kommission vom 30. Juni 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2015/1998, (EU) 2019/103 und (EU) 2019/1583 im Hinblick auf die erneute Benennung von Luftfahrtunternehmen, Betreibern und Stellen, die Sicherheitskontrollen von Luftfracht und Luftpost aus Drittländern durchführen, sowie auf die Verschiebung bestimmter regulatorischer Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Standards für Sprengstoffdetektoren und Sprengstoffspurendetektoren aufgrund der COVID-19-Pandemie

Informationen

Ausfertigungsdatum30.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 208