Artikel 1 VO (EU) 2020/987

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 wird wie folgt berichtigt:

1.
Artikel 1 Absatz 2 wird wie folgt berichtigt:

a)
Buchstabe e erhält folgende Fassung:

e)
einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe beinhalten, die zur Wärmerückgewinnung bestimmt ist oder eine Wärmeübertragung oder -entnahme über die des Wärmerückgewinnungssystems hinaus, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zum Frostschutz oder zum Abtauen, ermöglicht;

b)
(betrifft nicht die deutsche Fassung);

2.
(betrifft nicht die deutsche Fassung);
3.
(betrifft nicht die deutsche Fassung).

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