Artikel 1 VO (EU) 2020/987
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
-
Artikel 1 Absatz 2 wird wie folgt berichtigt:
- a)
-
Buchstabe e erhält folgende Fassung:
- e)
- einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe beinhalten, die zur Wärmerückgewinnung bestimmt ist oder eine Wärmeübertragung oder -entnahme über die des Wärmerückgewinnungssystems hinaus, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zum Frostschutz oder zum Abtauen, ermöglicht;
- b)
- (betrifft nicht die deutsche Fassung);
- 2.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung);
- 3.
- (betrifft nicht die deutsche Fassung).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.