Präambel VO (EU) 2020/987
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU(1), insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 der Kommission(2) enthalten in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e Fehler hinsichtlich der von ihrem Geltungsbereich ausgenommenen Wohnraumlüftungsgeräte. Diese Fehler berühren den Inhalt dieser Bestimmung.
- (2)
- Ferner enthält die maltesische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f einen Fehler hinsichtlich der von ihrem Geltungsbereich ausgenommenen Wohnraumlüftungsgeräte. Dieser Fehler berührt den Inhalt dieser Bestimmung.
- (3)
- Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 enthält in Anhang I Nummer 9 und in Anhang IV Buchstabe o einen weiteren Fehler hinsichtlich eines der für die Zwecke der Anhänge II bis IX definierten Begriffe. Dieser Fehler berührt den Inhalt dieser Bestimmungen.
- (4)
- Die bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1.
- (2)
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 337 vom 25.11.2014, S. 27).
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