Präambel VO (EU) 2020/988

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)(1), insbesondere auf Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 111 Absatz 1 Buchstaben b, c und f,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission(2) enthält in Artikel 18 Absatz 5 Unterabsatz 1 einleitender Satz einen Fehler, der die Aussage der Bestimmung ins Gegenteil verkehrt.
(2)
Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 enthält in Artikel 116 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ii) und Artikel 147 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ii) Fehler, die die Aussage des Textes ändern.
(3)
Die dänische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 enthält in Artikel 209 Absatz 3 Buchstaben h und i Fehler, die die Aussage der Bestimmung ins Gegenteil verkehren.
(4)
Die dänische und die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 sollten deshalb entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1.

(2)

Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 12 vom 17.1.2015, S. 1).

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