ANHANG VO (EU) 2020/989

Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 3 erhält folgende Fassung:

(3)
Anhang I.E Teil VI der CEM, genannt in Artikel 3 Nummer 21, in Artikel 21 Absatz 2 und in Artikel 27 Absatz 11 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) 2019/833

Liste der VME-Indikatorarten

Common Name und FAO ASFIS- 3–ALPHA CODE Taxon Familie FAO ASFIS-3-ALPHA CODE

Große Schwämme

(PFR — Porifera)

Asconema foliatum Rossellidae ZBA
Aphrocallistes Beatrix Aphrocallistidae
Asbestopluma (Asbestopluma) ruetzleri Cladorhizidae ZAB (Asbestopluma)
Axinella sp. Axinellidae
Chondrocladia grandis Cladorhizidae ZHD (Chondrocladia)
Cladorhiza abyssicola Cladorhizidae ZCH (Cladorhiza)
Cladorhiza kenchingtonae Cladorhizidae ZCH (Cladorhiza)
Craniella spp. Tetillidae ZCS (Craniella spp.)
Dictyaulus romani Euplectellidae ZDY (Dictyaulus)
Esperiopsis villosa Esperiopsidae ZEW
Forcepia spp. Coelosphaeridae ZFR
Geodia barrette Geodiidae
Geodia macandrewii Geodiidae
Geodia parva Geodiidae
Geodia phlegraei Geodiidae
Haliclona sp. Chalinidae ZHL
Iophon piceum Acarnidae WJP
Isodictya palmata Isodictyidae
Lissodendoryx (Lissodendoryx) complicata Coelosphaeridae ZDD
Mycale (Mycale) lingua Mycalidae
Mycale (Mycale) loveni Mycalidae
Phakellia sp. Axinellidae
Polymastia spp. Polymastiidae ZPY
Stelletta normani Ancorinidae WSX (Stelletta)
Stelletta tuberosa Ancorinidae WSX (Stelletta)
Stryphnus fortis Ancorinidae WPH
Thenea muricata Pachastrellidae ZTH (Thenea)
Thenea valdiviae Pachastrellidae ZTH (Thenea)
Weberella bursa Polymastiidae
Steinkorallen (CSS — Scleractinia) Enallopsammia rostrata* Dendrophylliidae FEY
Lophelia pertusa* Caryophylliidae LWS
Madrepora oculata* Oculinidae MVI
Solenosmilia variabilis* Caryophylliidae RZT

Kleine gorgonische Korallen

(GGW)

Acanella arbuscula Isididae KQL (Acanella)
Anthothela grandiflora Anthothelidae WAG
Chrysogorgia sp. Chrysogorgiidae FHX
Metallogorgia melanotrichos* Chrysogorgiidae
Narella laxa Primnoidae
Radicipes gracilis Chrysogorgiidae CZN
Swiftia sp. Plexauridae

Große gorgonische Korallen

(GGW)

Acanthogorgia armata Acanthogorgiidae AZC
Calyptrophora sp.* Primnoidae
Corallium bathyrubrum Coralliidae COR (Corallium)
Corallium bayeri Coralliidae COR (Corallium)
Iridogorgia sp.* Chrysogorgiidae
Keratoisis cf. siemensii Isididae
Keratoisis grayi Isididae
Lepidisis sp.* Isididae QFX (Lepidisis)
Paragorgia arborea Paragorgiidae BFU
Paragorgia johnsoni Paragorgiidae BFV
Paramuricea grandis Plexauridae PZL (Paramuricea)
Paramuricea placomus Plexauridae PZL (Paramuricea)
Paramuricea spp. Plexauridae PZL (Paramuricea)
Parastenella atlantica Primnoidae
Placogorgia sp. Plexauridae
Placogorgia terceira Plexauridae
Primnoa resedaeformis Primnoidae QOE
Thouarella (Euthouarella) grasshoffi* Primnoidae
Seefedern (NTW — Pennatulacea) Anthoptilum grandiflorum Anthoptilidae AJG (Anthoptilum)
Distichoptilum gracile Protoptilidae WDG
Funiculina quadrangularis Funiculinidae FQJ
Halipteris cf. christii Halipteridae ZHX (Halipteris)
Halipteris finmarchica Halipteridae HFM
Halipteris sp. Halipteridae ZHX (Halipteris)
Kophobelemnon stelliferum Kophobelemnidae KVF
Pennatula aculeata Pennatulidae QAC
Pennatula grandis Pennatulidae
Pennatula sp. Pennatulidae
Protoptilum carpenteri Protoptilidae
Umbellula lindahli Umbellulidae
Virgularia mirabilis Virgulariidae
Zylinderrosen Pachycerianthus borealis Cerianthidae WQB
Moostierchen (BZN — Bryozoa) Eucratea loricata Eucrateidae WEL
Seelilien (CWD — Crinoidea) Conocrinus lofotensis Bourgueticrinidae WCF
Gephyrocrinus grimaldii Hyocrinidae
Trichometra cubensis Antedonidae
Manteltiere (SSX — Ascidiacea) Boltenia ovifera Pyuridae WBO
Halocynthia aurantium Pyuridae
Es ist unwahrscheinlich, dass sie in Schleppnetzen beobachtet werden; nur Beobachtungen vor Ort:
Große Xenophyophoren Syringammina sp. Syringamminidae

.

2.
Nummer 5 erhält folgende Fassung:

(5)
In Anhang II.C der CEM vorgeschriebenes Format, genannt in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/833

Meldung und Genehmigung eines Schiffes

(1)
Format für das Schiffsregister

Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Anmerkungen
Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung
Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW” für NAFO-Sekretariat
Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei
Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr
Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übermittlung
Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung
Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „NOT” — Meldung von Schiffen, die im NAFO-Regelungsbereich Fischfang betreiben dürfen
Schiffsname NA M Name des Schiffs
Rufzeichen RC M Internationales Rufzeichen des Schiffes
Flaggenstaat FS M Staat, in dem das Schiff registriert ist
Interne Referenznummer IR O(1) Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gefolgt von einer Zahl
Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer
IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer
Hafenname PO M Register- oder Heimathafen
Schiffseigner VO M(2) Eingetragener Eigner und Anschrift
Schiffscharterer VC M(2) Verantwortlicher Betreiber des Schiffs
Schiffstyp TP M FAO-Schiffscode (Anhang II.I)
Fanggerät GE O Statistische Klassifikation der Fanggeräte — FAO (Anhang II.J)

Tonnage des Schiffs

Messmethode

Tonnage

VT M

Tonnage der Schiffe, nach Bedarf kombiniert

„OC” = „OSLO” Convention 1947, „LC” „London” Convention ICTM-69

Gesamtkapazität in Tonnen

Schiffslänge

Messmethode

Länge

VL M

Länge in Metern, nach Bedarf kombiniert

„OA” = über alles;

Länge in Metern

Schiffsleistung

Messmethode

Leistung

VP M

Maschinenleistung, nach Bedarf kombiniert, in kW

PE = Antriebsmotor

AE = Hilfsmotoren

Installierte Gesamtmaschinenleistung, gemessen in kW

Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

(2)
Format für die Streichung von Schiffen aus dem Register

Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Anmerkungen
Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung
Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW” für NAFO-Sekretariat
Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei
Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr
Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übermittlung
Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung
Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung „WIT” für die Streichung gemeldeter Schiffe
Schiffsname NA M Name des Schiffs
Rufzeichen RC M Internationales Rufzeichen des Schiffes
Interne Referenznummer IR O Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl
Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer
IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer
Beginn SD M Datum ab dem die Streichung wirksam wird
Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

(3)
Format für die Zulassung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten

Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Anmerkungen
Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung
Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW” für NAFO-Sekretariat
Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei
Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr
Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übermittlung
Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung
Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „AUT” für die Zulassung von Schiffen, die im NAFO-Regelungsbereich Fischereitätigkeiten betreiben dürfen
Schiffsname NA M Name des Schiffs
Rufzeichen RC M Internationales Rufzeichen des Schiffes
Interne Referenznummer IR O Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl
Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer
IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer
Beginn SD M Angabe zur Zulassung; Datum ab dem die Zulassung wirksam wird
Ende ED O Angabe zur Zulassung; Datum an dem die Zulassung endet. Die Höchstdauer der Gültigkeit beträgt 12 Monate.
Zielarten und Gebiet TA M(3) Angabe zur Zulassung; für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY” verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY//
Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

(4)
Format für die Aussetzung der Zulassung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten

Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Anmerkungen
Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung
Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW” für NAFO-Sekretariat
Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code der übermittelnden Vertragspartei
Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr
Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übermittlung
Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung
Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung „SUS” für die Aussetzung der Zulassung von Schiffen
Schiffsname NA M Name des Schiffs
Rufzeichen RC M Internationales Rufzeichen des Schiffes
Interne Referenznummer IR O Einmalige Nummer von Vertragsparteischiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl
Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer
IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer
Beginn SD M Angabe zur Zulassung; Datum ab dem die Aussetzung wirksam wird
Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

.

3.
Nummer 11 erhält folgende Fassung:

(11)
Anhang I.C der CEM, genannt in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 25 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/833

Artenliste(4)

Gebräuchliche deutsche Bezeichnung Wissenschaftlicher Name 3-Alpha-Code
Grundfische
Kabeljau Gadus morhua COD
Schellfisch Melanogrammus aeglefinus HAD
Rotbarsche Sebastes sp. RED
Goldbarsch Sebastes marinus REG
Schnabelbarsch Sebastes mentella REB
Akadischer Rotbarsch Sebastes fasciatus REN
Nordamerikanischer Seehecht Merluccius bilinearis HKS
Roter Gabeldorsch(*) Urophycis chuss HKR
Seelachs Pollachius virens POK
Raue Scharbe Hippoglossoides platessoides PLA
Rotzunge Glyptocephalus cynoglossus WIT
Gelbschwanzflunder Limanda ferruginea YEL
Schwarzer Heilbutt Reinhardtius hippoglossoides GHL
Atlantischer Heilbutt Hippoglossus hippoglossus HAL
Amerikanische Winterflunder Pseudopleuronectes americanus FLW
Sommerflunder Paralichthys dentatus FLS
Sandbutt Scophthalmus aquosus FLD
Plattfische Pleuronectiformes FLX
Amerikanischer Seeteufel Lophius americanus ANG
Nordamerikanische Knurrhähne Prionotus sp. SRA
Atlantischer Tomcod Microgradus tomcod TOM
Blauhecht Antimora rostrata ANT
Blauer Wittling Micromesistius poutassou WHB
Amerikanischer Lippfisch Tautogolabrus adspersus CUN
Lumb Brosme brosme USK
Grönland-Dorsch Gadus ogac GRC
Blauleng Molva dypterygia BLI
Leng Molva molva LIN
Seehase Cyclopterus lumpus LUM
Königs-Umberfisch Menticirrhus saxatilis KGF
Nördlicher Kugelfisch Sphoeroides maculatus PUF
Wolffisch Lycodes sp. ELZ
Nordamerikanische Aalmutter Macrozoarces americanus OPT
Polardorsch Boreogadus saida POC
Rundnasen-Grenadier Coryphaenoides rupestris RNG
Nordatlantik-Grenadier Macrourus berglax RHG
Sandaal Ammodytes sp. SAN
Seeskorpione Myoxocephalus sp. SCU
Nordamerikanische Brasse Stenotomus chrysops SCP
Tautog Tautoga onitis TAU
Blauer Ziegelbarsch Lopholatilus chamaeleonticeps TIL
Weißer Gabeldorsch(*) Urophycis tenuis HKW
Urophycis chesteri Urophycis chesteri GPE
Dreibärtelige Seequappe Gaidropsarus ensis GDE
Seewölfe Anarhichas sp. CAT
Gestreifter Katfisch Anarhichas lupus CAA
Gefleckter Katfisch Anarhichas minor CAS
Blauer Katfisch Anarhichas denticulatus CAB
Grundfische GRO
Pelagische Arten
Hering Clupea harengus HER
Makrele Scomber scombrus MAC
Amerikanischer Butterfisch Peprilus triacanthus BUT
Nordwestatlantischer Menhaden Brevoortia tyrannus MHA
Makrelenhecht Scomberesox saurus SAU
Nordwestatlantische Sardelle Anchoa mitchilli ANB
Blaufisch Pomatomus saltatrix BLU
Gelbe Stachelmakrele Caranx hippos CVJ
Fregattmakrele Auxis thazard FRI
Königsmakrele Scomberomourus cavalla KGM
Gefleckte Königsmakrele Scomberomourus maculates SSM
Segelfisch Istiophorus platypterus SAI
Weißer Marlin Tetrapturus albidus WHM
Blauer Marlin Makaira nigricans BUM
Schwertfisch Xiphias gladius SWO
Weißer Thun Thunnus alalunga ALB
Pelamide Sarda sarda BON
Falscher Bonito Euthynnus alletteratus LTA
Großaugenthun Thunnus obesus BET
Roter Thun Thunnus thynnus BFT
Echter Bonito Katsuwonus pelamis SKJ
Gelbflossenthun Thunnus albacares YFT
Thunfische Scombridae TUN
Pelagische Fische PEL
Andere Fische
Nordamerikanischer Flusshering Alosa pseudoharengus ALE
Stachelmakrelen Seriola sp. AMX
Amerikanischer Meeraal Conger oceanicus COA
Amerikanischer Aal Anguilla rostrata ELA
Schleimaal Myxine glutinosa MYG
Amerikanischer Maifisch Alosa sapidissima SHA
Goldlachse Argentina sp. ARG
Atlantischer Umberfisch Micropogonias undulatus CKA
Atlantischer Hornhecht Strongylura marina NFA
Atlantischer Lachs Salmo salar SAL
Gezeiten-Ährenfisch Menidia menidia SSA
Atlantischer Fadenhering Opisthonema oglinum THA
Glattkopf Alepocephalus bairdii ALC
Trommelfisch Pogonias cromis BDM
Schwarzer Sägebarsch Centropristis striata BSB
Kanadische Alse Alosa aestivalis BBH
Lodde Mallotus villosus CAP
Saiblinge Salvelinus sp. CHR
Königsbarsch Rachycentron canadum CBA
Gemeiner Pampano Trachinotus carolinus POM
Fadenflossige Alse Dorosoma cepedianum SHG
Süßlippen Pomadasyidae GRX
Westatlantische Alse Alosa mediocris SHH
Laternenfisch Notoscopelus sp. LAX
Meeräschen Mugilidae MUL
Amerikanischer Butterfisch Peprilus alepidotus (= paru) HVF
Gelbflossen-Süßlippe Orthopristis chrysoptera PIG
Regenbogen-Stint Osmerus mordax SMR
Augenfleck-Umberfisch Sciaenops ocellatus RDM
Gewöhnliche Sackbrasse Pagrus pagrus RPG
Raue Bastardmakrele Trachurus lathami RSC
Sandbarsch Diplectrum formosum PES
Schafskopf-Brasse Archosargus probatocephalus SPH
Punkt-Umberfisch Leiostomus xanthurus SPT
Gefleckter Umberfisch Cynoscion nebulosus SWF
Königs-Corvina Cynoscion regalis STG
Felsenbarsch Morone saxatilis STB
Störe Acipenseridae STU
Atlantischer Tarpun Tarpon (= megalops) atlanticus TAR
Forellen Salmo sp. TRO
Amerikanischer Streifenbarsch Morone americana PEW
Kaiserbarsch Beryx sp. ALF
Dornhai Squalus acantias DGS
Dornhaie Squalidae DGX
Sandhai Odontaspis taurus CCT
Heringshai Lamna nasus POR
Kurzflossen-Mako Isurus oxyrinchus SMA
Sandbankhai Carcharhinus obscurus DUS
Großer Blauhai Prionace glauca BSH
Große Haie Squaliformes SHX
Atlantischer Spitzmaulhai Rhizoprionodon terraenova RHT
Schwarzer Fabricius Dornhai Centroscyllium fabricii CFB
Eishai Somniosus microcephalus GSK
Riesenhai Cetorhinus maximus BSK
Rochen Raja sp. SKA
Igelrochen Leucoraja erinacea RJD
Eisrochen Amblyraja hyperborea RJG
Scheunentor-Rochen Dipturus laevis RJL
Winterrochen Leucoraja ocellata RJT
Atlantischer Sternrochen Amblyraja radiata RJR
Glattrochen Malacoraja senta RJS
Grönlandrochen Bathyraja spinicauda RJQ
Fische (allgemein) FIN
Wirbellose
Langflossen-Schelfkalmar (Loligo) Loligo pealei SQL
Kurzflossen-Kalmar (Illex) Illex illecebrosus SQI
Kalmare Loliginidae, Ommastrephidae SQU
Amerikanische Schwertmuschel Ensis directus CLR
Nördliche Venusmuschel Mercenaria mercenaria CLH
Islandmuschel Arctica islandica CLQ
Sandklaffmuschel Mya arenaria CLS
Riesentrogmuschel Spisula solidissima CLB
Trogmuschel Spisula polynyma CLT
Herzmuscheln Prionodesmacea, Teleodesmacea CLX
Karibik-Pilgermuschel Argopecten irradians SCB
Calico-Pilgermuschel Argopecten gibbus SCC
isländische Kammmuschel Chlamys islandica ISC
Atlantischer Tiefseescallop Placopecten magellanicus SCA
Kammmuscheln Pectinidae SCX
Amerikanische Auster Crassostrea virginica OYA
Miesmuschel Mytilus edulis MUS
Helmschnecken Busycon sp. WHX
Strandschnecken Littorina sp. PER
Meeresweichtiere Mollusca MOL
Felsenkrabbe Cancer irroratus CRK
Blaue Schwimmkrabbe Callinectes sapidus CRB
Strandkrabbe Carcinus maenas CRG
Jonahkrabbe Cancer borealis CRJ
Arktische Seespinne Chionoecetes opilio CRQ
Rote Tiefseekrabbe Geryon quinquedens CRR
Nördliche Steinkrabbe Lithodes maia KCT
Panzerkrebse Reptantia CRA
Amerikanischer Hummer Homarus americanus LBA
Tiefseegarnele Pandalus borealis PRA
Rosa Garnele Pandalus montagui AES
Geißelgarnelen Penaeus sp. PEN
Tiefseegarnelen Pandalus sp. PAN
Krebstiere Crustacea CRU
Seeigel Strongylocentrotus sp. URC
Meereswürmer Polycheata WOR
Atlantischer Schwertschwanz Limulus polyphemus HSC
Wirbellose Meerestiere Invertebrata INV

4.
Nummer 12 erhält folgende Fassung:

(12)
Anhang III.B der CEM, genannt in Artikel 14 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/833

Zugelassene(r) Scheuerschutz an der Oberseite/Gelenkketten für den Garnelenfang

(1)
ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes

Der ICNAF-Typ des Oberseiten-Scheuerschutzes ist ein rechteckiges Stück Netzwerk, das zur Verringerung oder Verhütung von Schäden auf der Oberseite des Steerts angebracht ist und folgende Voraussetzungen erfüllt:
a)
das Netzwerk darf keine geringere Maschenöffnung aufweisen als für den Steert in Artikel 13 angegeben;
b)
das Netzwerk darf nur an seiner Vorderkante und den seitlichen Laschen an dem Steert befestigt werden, und zwar derart, dass nicht mehr als vier Maschen über die Teilschlinge überstehen und nicht weniger als vier Maschen vor der Steertleinen-Masche bleiben; wird keine Teilschlinge benutzt, so darf das Netzwerk nicht mehr als ein Drittel größer sein als der Steert, der von mindestens vier Maschen vor der Steertleinen-Masche gemessen wird;
c)
die Breite des Netzwerks muss mindestens anderthalbmal die Breite des bedeckten Teils des Steerts betragen, wobei beide Breiten im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts genommen werden.

(2)
Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen ( „multiple flap” -typ)

Der Oberseiten-Scheuerschutz aus vielfachen Lappen ( „multiple flap” -Typ) ist definiert als Netzwerkstücke, die in allen Teilen Maschen aufweisen, deren Weite nicht geringer ist als die der Maschen des Steerts und die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a)
Jedes Netzwerkstück

    wird mit der Vorderkante in einem Abstand von mindestens einem Meter rechtwinklig zur Längsachse am Steert befestigt;

    überlappt die Vorderkante des nächsten Netzwerkstücks nicht (siehe Abbildung zu dieser Bestimmung);

    entspricht mindestens der Breite des Steerts (eine solche Breite wird im rechten Winkel zu der Längsachse des Steerts am Befestigungspunkt gemessen) und

    ist aus einem Einfachzwirn mit positivem Auftrieb hergestellt und

b)
die gesamte Länge dieser so befestigten Netzwerkstücke überschreitet nicht zwei Drittel der Länge des Steerts.

(3)
Garnelenschleppnetz — Hievsteert für Schiffe, die im Regelungsbereich Garnelen befischen

Ein Hievsteert ist ein Außennetz, das an einem Garnelenschleppnetz verwendet werden kann, um den Steert des Garnelenschleppnetzes zu schützen und zu verstärken.
a)
Schiffe dürfen keinen Hievsteert mit einer Maschenöffnung von weniger als 130 mm verwenden.
b)
Der Hievsteert darf nicht über die Sortiergitter hinausgehen und diese in keiner Weise behindern.
c)
Ein Hievsteert muss so befestigt werden, dass die zulässige Maschenöffnung nicht eingeschränkt oder die Öffnung der Maschen nicht behindert wird.
d)
Schiffe verwenden einen Hievsteert nicht gleichzeitig mit anderem Oberseiten-Scheuerschutz.

Gelenkketten für den Garnelenfang Unter Gelenkketten versteht man Ketten, Taue oder eine Kombination daraus, mit denen das Grundtau in unterschiedlichen Abständen an der unteren Netz- oder Bülschleine befestigt wird. Die Begriffe „Netzleine” und „Bülschleine” sind austauschbar. Manche Schiffe verwenden nur eine der beiden Leinen; andere beide (siehe Zeichnung). Die Länge der Gelenkketten wird vom Zentrum der Kette oder des Drahtseils, die/das durch das Grundtau verläuft (Zentrum des Grundtaus) bis zur Unterseite der Netzleine gemessen. Die folgende Zeichnung macht deutlich, wie die Länge der Gelenkkette zu messen ist. .

5.
Nummer 31 erhält folgende Fassung:

(31)
Format für den Fangbericht gemäß Anhang II.D der CEM, genannt in Artikel 25 Absätze 6 und 8 und Artikel 26 Absatz 9 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/833

Datenaustauschformat und Protokolle

A.
Datenübermittlungsformat

Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut:
(1)
Datenangaben gemäß ISO 8859.1
(2)
Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut:

    Ein doppelter Schrägstrich (//) und der Code „SR” stehen für den Beginn einer Meldung;

    ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds;

    ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode von den Daten;

    Datenpaare werden durch Leertaste getrennt;

    der Code „ER” und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende der Datenübertragung.

B.
Datenaustauschprotokolle

Genehmigte Datenaustauschprotokolle für die elektronische Übermittlung von Berichten und Meldungen zwischen den Vertragsparteien und dem Sekretariat stehen im Einklang mit Anhang II.B, Regeln über die Vertraulichkeit.

C.
Format für den elektronischen Austausch von Informationen der Fischereiüberwachung

(Nordatlantikformat)
KategorieDatenelementFeldcodeTypInhaltDefinitionen
SystemAufzeichnungsbeginnSRKennzeichnet Beginn der Aufzeichnung
InformationenAufzeichnungsendeERKennzeichnet Ende der Aufzeichnung
RückmeldungRSChar*3CodesACK/NAK = Bestätigt/Nicht Bestätigt
Nr. der FehlerrückmeldungRENum*3001-999Codes zur Angabe von Fehlern, die in der Zentrale eingegangen sind, siehe Anhang II.D.D(2)
MeldungAdresse EmpfängerADChar*3ISO-3166 AdresseAdresse des Empfängers, „XNW” für die NAFO
InformationenAbsenderFRChar*3ISO-3166 AdresseAdresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei)
Art der MeldungTMChar*3CodeCode für die Art der Meldung
SequenznummerSQNum*6NNNNNNSeriennummer der von einem Schiff an die Endbestimmung (XNW) versandten Meldungen. Für jedes Schiff für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert für jedes Schiff auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht.
AufzeichnungsnummerRNNum*6NNNNNNSeriennummer der vom FÜZ an XNW versandten Meldungen. Für jedes FÜZ für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht.
AufzeichnungsdatumRDNum*8JJJJMMTTJahr, Monat und Tag in UTC vom FÜZ
Uhrzeit der AufzeichnungRTNum*4SSMMStunden und Minuten in UTC vom FÜZ
DatumDANum*8JJJJMMTTJahr, Monat und Tag in UTC der ersten Übertragung Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff.
UhrzeitTINum*4SSMMStunden und Minuten in UTC der ersten Übertragung. Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übertragung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff.
Aufgehobener BerichtCRNum*6NNNNNNAufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts
Jahr des aufgehobenen BerichtsYRNum*4NNNNJahr in UTC des aufzuhebenden Berichts
SchiffRufzeichenRCChar*7IRCS-CodeInternationales Rufzeichen des Schiffes
RegistrierungName des SchiffsNAChar*30Name des Schiffs
InformationenÄußere KennnummerXRChar*14Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer
FlaggenstaatFSChar*3ISO-3166Zulassungsstaat
Interne Referenznummer der VertragsparteiIR

Char*3

Num*9

ISO-3166 +max. 9ZVom Flaggenstaat nach der Registrierung zugeteilte einmalige Nummer des Schiffs
HafennamePOChar*20Registrierhafen des Schiffes/Heimathafen
SchiffseignerVOChar*60Name und Anschrift des Schiffseigners
SchiffschartererVCChar*60Name und Anschrift des Schiffscharterers
IMO-Nummer des SchiffsIMO-NummerIMNum*7NNNNNNNIMO-Schiffsnummer
Art des Schiffs InformationenTonnage des SchiffsVT

Char*2

Num*4

„OC” / „LC”

Tonnage

Gemäß: „OC” OSLO 1947 Convention/ „LC” LONDON ICTM-69

Schiffsleistung

Einheit

VP

Char*2

Num*5

0-99999Hauptmaschinenleistung in kW
SchiffslängeVL

Char*2

Num*3

„OA”

Länge in Metern

Länge über alles „OA” .

Gesamtlänge des Schiffes in Metern, auf ganze Meter auf- oder abgerundet

SchiffstypTPChar*3CodeGemäß Anhang II.I
FanggeräteGEChar*3FAO-CodeInternationale statistische Standardklassifizierung von Fischfanggeräten gemäß Anhang II.J
Einzelheiten zur ZulassungBeginnSDNum*8JJJJMMTTAngabe zur Zulassung; Datum des Beginns der Zulassung
EnddatumEDNum*8JJJJMMTTAngabe zur Zulassung; Datum des Endes der Zulassung
Zielarten und GebietTA

Char*3

Char*10

Bestandsspezifikationen,

FAO-Artencode und NAFO-Gebietscode oder „ANY”

Für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY” verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY//

Tätigkeit

Informationen

BreitengradLAChar*5NDDMM (WGS-84)z. B.//LA/N6235 = 62°35′ N
LängengradLOChar*6E/WDDDMM (WGS-84)z. B.//LO/W02134 = 21°34′ W
Breitengrad (dezimal)LTChar*7+/-DDD.dddNegative Werte bei Breitengraden in der südlichen Hemisphäre(5) (WGS84)
Längengrad (dezimal)LGChar*8+/-DDD.dddNegative Werte bei Längengraden in der westlichen Hemisphäre(5) (WGS84)
Nummer der FangreiseTNNum*3001-999Nummer der Fangreise im laufenden Jahr

Fänge

Arten

Menge

CA

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Tägliche Fangmengen nach Arten und Divisionen, an Bord behalten, in kg Lebendgewicht

Menge an Bord

Arten

Menge

OB

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Gesamtmenge, aufgeschlüsselt nach Arten, an Bord des Schiffes zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Meldung (in kg Lebendgewicht)

Rückwurfarten

Menge

RJ

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Rückwürfe nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht

Untermaßige Fische

Arten

Menge

US

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht

Umgeladene Arten

Arten

Menge

KG

Char*3

Num*7

FAO-Artencode

0-9999999

Angaben zu den Mengen, die während des Einsatzes im Regelungsbereich zwischen Schiffen umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach Arten, in kg Lebendgewicht, gerundet auf die nächsten 100 kg,.
GebietRAChar*6ICES-/NAFO-CodesCode für das betreffende Fanggebiet
ZielartDSChar*3FAO-Artencode

Code der Arten die das Schiff gemäß Artikel 5.2 gezielt befischt. Mehrere Arten möglich, durch Leerzeichen zu trennen.

z. B.//DS/Art Art Art//

Beobachter an BordOOChar*1J oder NAnwesenheit eines Beobachters an Bord
Umgeladen vonTFChar*7IRCS-CodeInternationales Rufzeichen des abgebenden Schiffes
Umgeladen aufTTChar*7IRCS-CodeInternationales Rufzeichen des aufnehmenden Schiffes
Name des KapitänsMAChar*30Name des Schiffskapitäns
KüstenstaatCSChar*3

ISO-3166

3-Alpha-Code

Küstenstaat des Anlandehafens
Voraussichtliches DatumPDNum*8JJJJMMTTVoraussichtliches Datum (UTC), an dem der Kapitän plant, im Hafen zu sein
Voraussichtliche UhrzeitPTNum*4SSMMVoraussichtliche Uhrzeit (UTC), zu der der Kapitän plant, im Hafen zu sein
HafennamePOChar*20Name des tatsächlichen Anlandehafens
GeschwindigkeitSPNum*3Knoten*10z. B.//SP/105 = 10,5 Knoten
KursCONum*3360°-Skalaz. B.//CO/270 = 270
Fänge unter einer CharterflaggeCHChar*3ISO-3166Flagge der charternden Vertragspartei
EinfahrtsgebietAEChar*6ICES-/NAFO-CodesNAFO-Division der Einfahrt
FangtageDFNum*31-365Anzahl der Tage, die das Schiff während der Fangreise in der Fischereizone verbracht hat.
Offensichtliche VerstößeAFChar*1J oder NMeldungen des Beobachters an Bord
MaschenöffnungMENum*30-999Durchschnittliche Maschenöffnung in mm
ErzeugungPRChar*3CodeCode für die Erzeugung Anhang II.K
LogbuchLBChar*1J oder NBestätigung der Eintragungen im Schifflogbuch durch den Beobachter an Bord
FunkmeldungenHAChar*1J oder NBestätigung der vom Schiff gesendeten Funkmeldungen durch den Beobachter an Bord
Name des BeobachtersONChar*30TextName des Beobachters an Bord
Freier TextMSChar*255TextDetail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters

D. 1.
Struktur der Berichte und Meldungen gemäß Anhang II.E und Anhang II.F bei Weitersendung an den Sekretär durch die Vertragsparteien.

Gegebenenfalls sendet jede Vertragspartei die Berichte und Mitteilungen, die sie von ihren Schiffen gemäß den Artikeln 28 und 29 erhält, mit folgenden Änderungen an den Sekretär weiter:
a)
die Adresse (AD) wird durch die Adresse des Sekretärs (XNE) ersetzt;
b)
die Datenfelder „Aufzeichnungsdatum” (RD), „Aufzeichnungszeit” (RT), „Aufzeichnungsnummer” (RN) und „Absender” (FR) sind einzufügen.

D. 2.
Rückmeldungen

Auf Antrag einer Vertragspartei sendet der Sekretär jedes Mal, wenn ein Bericht oder eine Mitteilung elektronisch eingegangen ist, eine Rückmeldung.

A)
Format der Rückmeldung

DatenelementFeldcodeObligatorisch/fakultativBemerkungen
AufzeichnungsbeginnSRMSystemdetail; Beginn der Aufzeichnung
AnschriftADMDetail Meldung; Empfänger, Vertragspartei, von der die Meldung kam
AbsenderFRMDetail Meldung; XNW ist NAFO (die die Rückmeldung sendet)
Art der MeldungTMMDetail Meldung; Art der Meldung, „RET” für Rückmeldung
RufzeichenRCODetail Erfassung; internationales Rufzeichen des Schiffes, kopiert von der eingegangenen Meldung
SequenznummerSQODetail Erfassung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr, kopiert von der eingegangenen Meldung
RückmeldungRSMDetail Erfassung; Code, mit dem der korrekte Empfang bestätigt wird oder nicht (ACK oder NAK)
FehlerrückmeldungREODetail Erfassung; Ziffern zur Kennzeichnung der Fehlerart; vgl. Tabelle B) für Fehlerrückmeldungen
Nummer des EintragsRNMDetail Erfassung; Nummer der eingegangenen Meldung
DatumDAMDetail Meldung; Datum der Übermittlung
UhrzeitTIMDetail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung
AufzeichnungsendeERMSystemdetail; Ende der Aufzeichnung

B)
Fehlerrückmeldungen

Gegenstand/ArtikelFehlernummernFehlerursache

Abgelehnt (NAK)

Folgemaßnahme erforderlich

Akzeptiert und gespeichert (ACK)

Folgemaßnahme erforderlich

Akzeptiert und gespeichert (ACK)

mit Warnmeldung

Mitteilung101Meldung unleserlich
102Datenwert oder -größe außerhalb des Normalbereichs
104Obligatorische Angaben fehlen
105Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen abgelehnten Bericht nochmals zu senden
106Unzulässige Datenquelle
150Sequenzfehler
151Datum/Uhrzeit in der Zukunft
155Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen akzeptierten Bericht nochmals zu senden
Artikel 25250Versuch einer wiederholten Notifizierung eines Schiffs
251Schiff nicht notifiziert
252Art nicht AUT oder SUS
Artikel 28301Fang vor Fang bei der Einfahrt
302Umladung vor Fang bei der Einfahrt
303Fang bei der Ausfahrt vor Fang bei der Einfahrt
304Keine Positionsmeldung (CAT, TRA, COX)
350Positionsmeldung ohne Fang bei der Einfahrt

E.
Arten der Berichte und Meldungen

ANHANGBestimmungenCodeMeldung/ BerichtBemerkungen
II.CArtikel 25.1aNOTNotifizierungNotifizierung von Fischereifahrzeugen
II.CArtikel 25.1bWITStreichungNotifizierung der Streichung eines registrierten Schiffes
II.CArtikel 25.5aAUTGenehmigungNotifizierung von Schiffen, die eine Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich haben
II.CArtikel 25.5bSUSAussetzungNotifizierung der Aussetzung einer Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich innerhalb ihrer ursprünglichen Geltungsdauer
II.EArtikel 29.2

ENT

POS

EXI

Einfahrt

Position

Ausfahrt

VMS-Meldungen
Artikel 29.8MANManuelle PositionVon Fischereifahrzeugen mit defekter Satellitenanlage an die Vertragspartei übermittelte Berichte
II.FArtikel 28.6(a)COEFang bei der EinfahrtVor Einfahrt in den Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung
Artikel 28.6(c)CATFangFangmeldung täglich für alle Arten nach Division
Artikel 28.6(d)COBGrenzüberschreitendFangmeldung vor Überfahren der Grenze nach 3L
Artikel 28.6(e)TRAUmladungMeldung der im Regelungsbereich an Bord genommenen oder entladenen Mengen
Artikel 28.6(f)PORAnlandehafenBericht über die an Bord befindlichen Fänge und das anzulandende Gewicht
Artikel 28.6(b)COXFang bei der AusfahrtVor Ausfahrt aus dem Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung
Artikel 28.6CANAnnullierenBericht über die Annullierung eines Berichts nach Artikel 28.6
II.D.D

Artikel 29.10(a)

Artikel 28.9(c)

RETRückmeldungAutomatische elektronische Meldung nach Empfang der Aufzeichnungen
II.G.Artikel 30.14(e)OBRBeobachterTäglicher Beobachterbericht
.

6.
Nummer 32 erhält folgende Fassung:

(32)
Muster für die Aufhebung des Fangberichts in Anhang II.F der CEM, genannt in Artikel 25 Absätze 6 und 7 der Verordnung (EU) 2019/833

Meldung „AUFHEBUNG”

Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1

Datenelement Feldcode Obligatorisch/fakultativ Feldanforderungen
Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung
Absender FR M Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Partei (ISO-3)
Anschrift AD M Detail Meldung; Bestimmung, „XNW” für NAFO
Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.)
Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ
Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ
Art der Meldung TM M Detail Meldung; CAN(6) für die Meldung der Aufhebung
Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes
Aufgehobener Bericht CR M Detail Meldung; Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts
Jahr des aufgehobenen Berichts YR M Detail Meldung; Jahr des aufzuhebenden Berichts
Datum DA M Detail Meldung; Datum (UTC) der Übermittlung vom Schiff(7)
Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit (UTC) der Übermittlung vom Schiff(7)
Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

.

7.
Nummer 35 erhält folgende Fassung:

(35)
Beobachterbericht gemäß Anhang II.M der CEM, genannt in Artikel 27 Absatz 11 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/833

Standard-Beobachterbogen

Teil 1. A — Fischereifahrzeug — Informationen über Fangreisen und Beobachter

Angaben zum Fischereifahrzeug
Schiffsname
Internationales Rufzeichen
Flaggenstaat
Externe Kennnummer
IMO-Nummer des Schiffs
Schiffslänge (m)
Tonnage des Schiffs
Maschinenleistung (Angabe PS oder kW)
Schiffstyp
Gesamtkapazität des Gefrierraums (m3)
Kapazität des Laderaums für Fischmehl (m3)
Kapazität anderer Laderäume (m3)
Angaben zur Fangreise
Name des Fischereikapitäns
Nummer der Fangreise
Anzahl Besatzungsmitglieder
Zielart
Datum der Einfahrt in den Regelungsbereich (ENT)
Datum der Ausfahrt aus dem Regelungsbereich (EXI)
NAFO-Division(en)
Andere angefahrene Gebiete
Umladung
Anlandehafen
Angaben zu den Beobachtern
Name des Beobachters
Datum des Beginns der Beobachtung
Datum des Endes der Beobachtung
Datum des Berichts
Anmerkungen

Teil 1.B — Informationen über Fanggeräte

Angaben zu den Schleppnetzen
Fanggerät Art des Fanggeräts Marke des Fanggeräts Maschenöffnung (mm) Zubehör Abstand der Gitterstäbe Befestigungen (Bitte beschreiben) Anmerkungen
Flügel Hauptteil Verlängerungsstück Steert Vom Beobachter/Inspektor/Kapitän gemessen Gemessene Daten
Hoch Niedrig Mittel Hoch Niedrig Mittel Hoch Niedrig Mittel Hoch Niedrig Mittel
1
2
3
Langleine
Fanggerät Art des Fanggeräts Gesamtlänge Haken Bojen Anker Material der Hauptleine Material der Köderleine Anmerkungen
Anzahl Durchschnittlicher Abstand (m) Art der Haken Größe der Haken Mit Ja/Nein gekennzeichnet Anzahl
1
2
3

Teil 2. Angaben zu Fängen und Aufwand je Hol

Hol Art des Fanggeräts BEGINN(**) ENDE(**) Dauer(***) Art (FAO-3-Alpha-Code(****)) Zielarten (ja oder nein) Aufmachung/Erzeugnis Schätzungen des Beobachters

NAFO

Division

Breitengrad (dezimal) Längengrad (dezimal) Tiefe (m) Zeit (UTC) (SSMM) Datum (JJJJMMTT)

NAFO

Division

Breitengrad (dezimal) Längengrad (dezimal) Tiefe (m) Zeit (UTC) (SSMM) Datum (JJJJMMTT) Vom Beobachter verwendeter Umrechnungsfaktor An Bord behalten (kg Lebendgewicht) Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)
1
2
3
Fischereilogbuch Produktionslogbuch Diskrepanz festgestellt? (Ja/Nein) Einzelheiten der Diskrepanz Anmerkungen
Verwendeter Umrechnungsfaktor An Bord behalten (kg Lebendgewicht) Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht) An Bord behalten (kg)

Teil 3. Informationen über die Einhaltung der Vorschriften

Bitte machen Sie Angaben über:
FeststellungenInformationen
Jede Behinderung, Einschüchterung, Einmischung oder sonstige Hinderung des Beobachters an der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Abweichungen zwischen Stauen und Stauplan (Artikel 30.14.b)
Funktionsweise des Satellitenüberwachungsgeräts (alle Unterbrechungen, Beeinträchtigungen und Störungen melden)
Umladungen (alle melden)
Fangen untermaßiger Fische
Inspektionen auf See (Daten, Uhrzeiten und sonstige Feststellungen melden)
Sonstige Feststellungen

Teil 4. Aufwands- und Fangdaten

4A.
Aufwand

Zusammenfassende Tabelle
NAFO-DivisionArt des FanggerätsZielart(*****)DatumAnzahl HolsTiefe (m)Fangstunden(******)Fangtage(*******)
BeginnEndeMindestensHöchstens
Anmerkungen
1Zur Fischereitätigkeit je Division
2Zur Datenübermittlung
3Zur Maschenöffnung
4Sonstiges

4B.
Fänge

Zusammenfassung Fangreise (Fänge nach Division und Art)
Schätzungen des BeobachtersIm Fischereilogbuch eingetragen
Art (FAO-3-Alpha-Code)DivisionAn Bord behalten (kg Lebendgewicht)Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)Insgesamt (kg Lebendgewicht)An Bord behalten (kg Lebendgewicht)Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht)Insgesamt (kg Lebendgewicht)
Insgesamt
Anmerkungen
1Zur Zusammensetzung der Fänge und Größe der Fische
2Zu Abweichungen von den Angaben im Fischereilogbuch
3Zu Rückwürfen
4Sonstiges

Teil 5. Informationen über Fänge von Grönlandhai per Hol

Nr. des HolsAnzahl Haie insgesamtAnzahl HaieGeschätztes Gewicht (kg Lebendgewicht)LängeLänge gemessen oder geschätzt?GeschlechtZustand (lebend, tot, unbestimmt)Anmerkungen

Teil 6. Häufigkeit der Größen

Name des Beobachters
Rufzeichen des Schiffs
Nummer der Fangreise
Jahr
Monat
Tag
Anzahl Fanggeräte
Nr. des Hols
FAO-3-Alpha-Artencode
Fanggewicht(kg Lebendgewicht)
Probenart (Rückwurf, an Bord behalten, gemischt)
Probengewicht (kg Lebendgewicht)
Mindestgröße
Höchstgröße
Geschlecht
Gesamtzahl der Proben (n=)
Mess- Standard (TL, SL, FL usw.)
Art der Messung
Einheit (mm oder cm)
Anmerkungen
Größe zwischenAnzahlAnzahlAnzahlAnzahlAnzahl
9,5-10,0
10,0-10,5
10,5-11,0
11,0-11,5
11,5-12,0
12,0-12,5
12,5-13,0
97,0-97,5
97,5-98,0
98,0-98,5
98,5-99,0
99,0-99,5
99,5-100,0
100,0-100,5
.

8.
Nummer 36 erhält folgende Fassung:

(36)
Täglich übermittelter Beobachterbericht gemäß Anhang II.G der CEM, genannt in Artikel 27 Absatz 11 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/833

Beobachterbericht

Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Feldanforderungen
Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung
Anschrift AD M Detail Meldung; Bestimmung, XNW für NAFO
Sequenznummer SQ M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr
Art der Meldung TM M Detail Meldung; OBR für die Meldung Beobachterbericht
Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes
Fanggeräte GE M(8) Detail Tätigkeit; FAO-Code für Fanggeräte
Zielart DS M(8) Detail Tätigkeit; FAO-Artencode für jede Zielart seit dem letzten OBR-Bericht
Maschenöffnung ME M(8) Detail Tätigkeit; durchschnittliche Maschenöffnung in mm
Gebiet RA M Detail Tätigkeit; NAFO-Division

Tägliche Fangmengen

Arten

Lebendgewicht

CA

M

M

Detail Tätigkeit; Fänge an Bord nach Arten und Divisionen seit der letzten OBR-Meldung in kg, gerundet auf die nächsten 100 kg. Eine Reihe von Feldpaaren aus Arten (FAO-3-Alpha-Codes) + Lebendgewicht in Kilogramm (bis 9 Ziffern) vorsehen, wobei jedes Feld durch ein Leerzeichen getrennt ist, z. B.

//CA/ArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewicht//

Rückwürfe

Arten

Lebendgewicht

RJ M(8)

Detail Tätigkeit; Zurückgeworfene Fänge nach Arten und Divisionen seit der letzten OBR-Meldung in kg, gerundet auf die nächsten 100 kg. Eine Reihe von Feldpaaren aus Arten (FAO-3-Alpha-Codes) + Lebendgewicht in Kilogramm (bis 9 Ziffern) vorsehen, wobei jedes Feld durch ein Leerzeichen getrennt ist, z. B.

//RJ/ArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewicht//

Untermaßige Fische(13)

Arten

Lebendgewicht

US M(8)

Detail Tätigkeit; Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen seit der letzten OBR-Meldung in kg, gerundet auf die nächsten 100 kg. Eine Reihe von Feldpaaren aus Arten (FAO-3-Alpha-Codes) + Lebendgewicht in Kilogramm (bis 9 Ziffern) vorsehen, wobei jedes Feld durch ein Leerzeichen getrennt ist, z. B.

//US/ArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewichtLeerzeichenArtLeerzeichenGewicht//

Logbuch LB M Detail Tätigkeit; „Ja” oder „Nein” (9)
Funkmeldungen HA M Detail Tätigkeit; „Ja” oder „Nein” (10)

Offensichtliche

Verstöße

AF M Detail Tätigkeit; „Ja” oder „Nein” (11)
Name des Beobachters ON M Detail Meldung; Name des Beobachters, der den Bericht unterzeichnet
Datum DA M Detail Meldung; Datum der Übermittlung des Berichts
Freier Text MS O(12) Detail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters
Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung des Berichts
Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

9.
Nummer 41 erhält folgende Fassung:

(41)
Inspektionsbericht gemäß Anhang IV.B der CEM, genannt in Artikel 33 Absatz 1, Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 45 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/833

Inspektionsbericht

ORGANISATION FÜR DIE FISCHEREI IM NORDWESTATLANTIK

________________________________________________________________________________

(Inspektor: Bitte in GROSSBUCHSTABEN in SCHWARZER TINTE ausfüllen)

(1)
INSPEKTIONSSCHIFF

1.1 NAME 1.2 REGISTRIERNUMMER
1.3 Internationales Rufzeichen (IRCS) 1.4 Heimathafen

(2)
INSPEKTOREN (Bitte vermerken falls es sich um Auszubildende handelt)

NAME VERTRAGSPARTEI

(3)
ANGABEN ÜBER DAS INSPIZIERTE SCHIFF

Vertragspartei und Heimathafen
Name des Schiffs Rufzeichen
Externe Kennnummer IMO-Nummer
Name des Kapitäns:
Anschrift des Kapitäns (nur bei Verstößen)
Name und Anschrift des Eigners
Zeit/Position des Inspektionsschiffes UTC Breitengrad Längengrad Division
Zeit/Position des inspizierten Schiffes UTC Breitengrad Längengrad

(4)
DATUM DER LETZTEN INSPEKTION AUF SEE:

DATUM

(5)
DATUM UND UHRZEIT DER LAUFENDEN INSPEKTION

DATUM UHRZEIT DER ANKUNFT AN BOARD UTC

(6)
PRÜFUNG

Schiffsdokumente Geprüft J/N
Zertifizierte Zeichnungen oder Beschreibung des Fischladeraums und der Gefrierräume an Bord Geprüft J/N Datum der Zertifizierung
Der tägliche Lagerungsplan entspricht Artikel 28.5 Geprüft J/N

(7)
ERFASSUNG DES FISCHEREIAUFWANDS UND DER FÄNGE

Fischereilogbuch Geprüft J/N Elektronisch/Papier
Produktionslogbuch Geprüft J/N Elektronisch/Papier
Es handelt sich um Eintragungen gemäß Artikel 28 und Anhang II.A Geprüft J/N
Falls nein, die unzureichenden oder fehlenden Eintragungen angeben

(8)
ANGABEN ZU DEN BEOBACHTERN

Ist ein gemeldeter Beobachter auf dem Schiff anwesend J/N
Name des Beobachters
Vertragspartei des Beobachters

(9)
GEMESSENE MASCHENGRÖSSE — IN MILLIMETER

Art des Fanggeräts
Steert (gegebenenfalls einschließlich Tunnel) Durchschnittliche Weite Zulässige Größe

1st

Netz

2nd

Netz

Scheuerschutz — Stichproben bei Maschen

1st

Netz

2nd

Netz

Restliches Netz

1st

Netz

2nd

Netz

(10)
ZUSAMMENFASSUNG DER FÄNGE AUS LOGBÜCHERN FÜR DIE LAUFENDE FANGREISE

Tage im NAFO REGELUNGSBEREICH
Datum der Einfahrt in den Regelungsbereich/die Division Division

Fischarten

3-Alpha-Code

Fang

(Tonnen)

Umrechnungsfaktor(en) Aufmachung(en)/Erzeugnis Rückwürfe

(11)
ERGEBNIS DER INSPEKTION DER FÄNGE

11.1.
Fänge im LETZEN HOL (soweit zutreffend)

Dauer des Hols Tiefe
Menge insgesamt (in Tonnen) Gefangene Arten Anteil (%)

11.2.
Fänge AN BORD

Schätzung des Inspektors (in Tonnen)
Angabe des Inspektors, wie die Schätzung errechnet wurde:
Korrekte Kennzeichnung? Ja/Nein

(12)
ERGEBNIS DER INSPEKTION DER FÄNGE AN BORD

12.1.
Abweichungen von den Logbucheinträgen

Anmerkungen: (Im Falle von Abweichungen zwischen den Schätzungen des Inspektors über die Fänge an Bord und den entsprechenden Zusammenfassungen der Fänge gemäß Logbuch ist diese Abweichung mit den Prozentsätzen anzugeben)

12.2.
Verstöße

CEM-REFERENZ ART DER VERSTÖSSE
Kommentare:

Ich bestätige, über die mutmaßlichen Verstöße und gegebenenfalls die Anbringung von Siegeln an Beweismaterial informiert zu sein. DATUM:

UNTERSCHRIFT DES SCHIFFSKAPITÄNS

(13)
KOMMENTARE UND BEMERKUNGEN (zusätzliche Seiten können bei Bedarf hinzugefügt werden)

Nach einem Verstoß überprüfte Dokumente
Bemerkungen, Erklärungen und/oder Feststellungen des Inspektors (der Inspektoren)
Feststellungen des bzw. der Zeugen des Kapitäns
Feststellungen eines zweiten Inspektors oder eines Zeugen

(14)
UNTERSCHRIFT DES ZUSTÄNDIGEN INSPEKTORS

(15)
NAME UND UNTERSCHRIFT DES ZWEITEN INSPEKTORS ODER DES ZEUGEN

(16)
NAME UND UNTERSCHRIFT DES BZW. DER ZEUGEN DES KAPITÄNS

(17)
DATUM UND UHRZEIT DES ABSCHLUSSES DER INSPEKTION UND DES VONBORDGEHENS

ABSCHLUSS DER INSPEKTION
DATUM UHRZEIT UTC
VONBORDGEHEN
DATUM UHRZEIT UTC
POSITION Breitengrad Längengrad

(18)
BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG DES BERICHTS DURCH DEN KAPITÄN (zusätzliche Seiten können bei Bedarf hinzugefügt werden)

Anmerkungen des Schiffskapitäns
Der/die Unterzeichnete, …, Kapitän des Schiffs, bestätigt, am heutigen Tag eine Kopie dieses Berichts erhalten zu haben. Meine Unterschrift bedeutet nicht mein Einverständnis mit dem Inhalt des Berichts.
DATUM UNTERSCHRIFT
.

Fußnote(n):

(1)

Obligatorisch, wenn es als Einzelkennzeichnung in anderen Meldungen verwendet wird.

(2)

Je nach Fall.

(3)

Für Transportschiffe ist das Feld TA fakultativ.

(4)

Wird eine Art gefangen, die nicht in dieser Liste (Anhang I.C) aufgeführt ist, so ist die ASFIS-Artenliste der FAO zu verwenden. Die ASFIS-Liste ist abrufbar unter: http://www.fao.org/fishery/collection/asfis/en

(*)

Nach einer Empfehlung des Ständigen Ausschusses für Forschung und Statistik (STACRES) auf der Jahrestagung 1970 (ICNAF Redbook 1970, Teil I, Seite 67) werden Gabeldorsche der Gattung Urophycis zu statistischen Zwecken wie folgt bezeichnet: a) Gabeldorsche aus den Untergebieten 1, 2 und 3 und den Divisionen 4R, S, T und V werden als Weißer Gabeldorsch, Urophycis tenuis, bezeichnet; b) Gabeldorsche, die mit Leinen gefangen werden, sowie jeder Gabeldorsch über 55 cm Standardlänge unabhängig von der Fangmethode aus den Divisionen 4W und X, Untergebiet 5 und dem statistischen Gebiet 6 werden als Weißer Gabeldorsch, Urophycis tenuis, bezeichnet; c) andere Gabeldorsche der Gattung Urophycis aus den Divisionen 4W und X, Untergebiet 5 und dem statistischen Gebiet 6 werden als Roter Gabeldorsch, Urophycis chuss, bezeichnet.

(5)

Das Pluszeichen (+) muss nicht übermittelt werden; führende Nullen können weggelassen werden.

(6)

Aufhebungsberichte sollten nicht verwendet werden, um andere Aufhebungsberichte zu stornieren.

(7)

Wird der Bericht nicht von einem Schiff übermittelt, kommt die Zeit vom FÜZ und ist identisch mit RD, RT.

(**)

Im Falle von Schleppnetzfischerei die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts.

(***)

Dezimalstunden. Im Falle von Schleppnetzfischerei die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts.

(****)

Einschließlich der Indikatoren für gefährdete marine Ökosysteme

(*****)

Gemäß Artikel 5.2 der CEM

(******)

Im Falle von Schleppnetzfischerei ist die Fangzeit die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen ist die Fangzeit die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts. Gesamtdauer der Hols für alle Hols in der aufgeführten Division, aufgeschlüsselt nach Fanggerät und Zielarten

(*******)

Gemäß Artikel 1.6 der CEM

(8)

Falls zutreffend.

(9)

„Ja” wenn der Beobachter bestätigt, dass die Eintragungen im Logbuch gemäß den CEM vorgenommen wurden.

(10)

„Ja” wenn der Beobachter bestätigt, dass die Berichte gemäß den Artikeln 13.11, 13.12. und 28.6 gemäß den CEM übermittelt wurden.

(11)

„Ja” , wenn der Beobachter eine Abweichung von den CEM feststellt.

(12)

Obligatorisch, wenn „LB” = „Nein” oder „HA” = „Nein” oder „AF” = „Ja” .

(13)

Die im Feld US gemeldeten zurückgeworfenen untermaßigen Fänge sollten auch in die im Feld Rückwürfe (RJ) angegebenen Mengen einbezogen werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.