Artikel 1 VO (EU) 2020/999
Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung enthält Vorschriften für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden.
Diese Vorschriften betreffen:
- a)
- die Angaben, die von den Unternehmern in Anträgen auf Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden zu machen sind, und die Fristen, innerhalb deren diese Angaben gemacht werden müssen, sowie die Fristen, innerhalb deren die zuständige Behörde über eine Einstellung der Tätigkeit der von ihr zugelassenen Zuchtmaterialbetriebe zu informieren ist;
- b)
- die technischen Anforderungen und Spezifikationen für die Kennzeichnung des Zuchtmaterials von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie die betrieblichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit.
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