Artikel 1 VO (EU) 2023/1618

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtem Wolframcarbid mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes 28499030 und ex38243000 (TARIC-Code 3824300010) eingereiht werden.

(2) Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, der in Absatz 1 genannten Ware beträgt 33 %.

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

(4) Die TARIC-Struktur für nicht gesinterte Wolframcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt, erhält folgende Fassung:

- -
Wolframcarbide
3824300010
- - -
in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt
3824300020
- - -
pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden und einem organischen Bindemittel vermischt
3824300030
- - -
andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt
3824300040
- - -
andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt
3824300090
- -
andere

(5) Die Fließfähigkeit oder fehlende Fließfähigkeit von nicht gesinterten, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischten Wolframcarbiden, die derzeit unter den Codes 3824300010, 3824300020 und 3824300030 eingereiht werden, kann mithilfe eines kalibrierten Trichters gemessen und ermittelt werden, zum Beispiel mit einem HALL-Durchflussmesser nach ISO 4490.

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