Artikel 1 VO (EU) 2023/1682
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für den im Anhang genannten Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Leistungsparameter)” einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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