Artikel 1 VO (EU) 2023/1766
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Teil I wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- 21940 EUR wird ersetzt durch 24220 EUR;
- b)
- 14750 EUR wird ersetzt durch 16280 EUR.
- 2.
-
In Teil II wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satz wird 48370 EUR ersetzt durch 53400 EUR;
- b)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- i)
- 19350 EUR wird ersetzt durch 21360 EUR;
- ii)
- 8190 EUR wird ersetzt durch 9040 EUR;
- c)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- i)
- 29020 EUR wird ersetzt durch 32040 EUR;
- ii)
- 12280 EUR wird ersetzt durch 13560 EUR.
- 3.
-
In Teil III wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
-
Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- 201450 EUR wird ersetzt durch 222400 EUR;
- ii)
- 43670 EUR wird ersetzt durch 48210 EUR;
- iii)
- 332460 EUR wird ersetzt durch 367030 EUR;
- b)
-
Unterabsatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- In Buchstabe a wird 134290 EUR ersetzt durch 148260 EUR;
- ii)
- in Buchstabe b wird 163420 EUR ersetzt durch 180420 EUR;
- iii)
- in Buchstabe c wird 192530 EUR ersetzt durch 212550 EUR;
- iv)
- in Buchstabe d wird 221620 EUR ersetzt durch 244670 EUR;
- c)
-
Unterabsatz 4 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- i)
- 1130 EUR wird ersetzt durch 1250 EUR;
- ii)
- 2230 EUR wird ersetzt durch 2460 EUR;
- iii)
- 3380 EUR wird ersetzt durch 3730 EUR.
- 4.
- In Teil IV Nummer 1 wird „75 EUR” ersetzt durch „83 EUR” .
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