Artikel 1 VO (EWG) 92/2989

Die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3763/91 vorgesehene Beihilfe für die Belieferung der französischen überseeischen Departements mit aus der Gemeinschaft stammenden reinrassigen Zuchtschweinen sowie die beihilfefähige Anzahl Tiere werden im Anhang festgesetzt.

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