Artikel 1 VO (EWG ) 92/3518

Interessierte Erzeuger, die ihren Sitz auf den Azoren haben, beantragen bei den von Portugal bestimmten zuständigen Stellen die Beihilfe für die Erzeugung von frischen Ananas des KN-Codes 080430 in folgenden Zeiträumen:

im Januar für die Ernte der Monate Juli bis Dezember des vorherigen Jahres;

im Juli für die Ernte der Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres.

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