§ 28 ABOB
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 30. November 1966 (BayRS 2240-3-K) außer Kraft.
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