Art. 8 AGBBiG

Inkrafttreten

1Dieses Gesetz ist dringlich. 2Es tritt mit Wirkung vom 1. September 1969 in Kraft.*)

Fußnote(n):

*)
Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 1970 (GVBl. S. 246). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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