Art. 26 AGFlurbG

Dieses Gesetz tritt am 20. August 1954 in Kraft.1

Fußnote(n):

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Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 11. August 1954 (GVBl S. 165). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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